Schadstoffkoordination für Sanierung und Erweiterung eines Betreuungshauses
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Nürnberg schreibt die Schadstoffkoordination für die Sanierung und Erweiterung eines Hortgebäudes zur Nutzung als Betreuungshaus aus. Der Auftrag umfasst die Planung und Ausführung der Schadstoffbeseitigung im Bestand sowie die Begleitung des Neubaus. Das Projekt ist für den Zeitraum 2029 bis 2030 geplant.
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Sanierung und Umbau eines bestehenden Hortgebäudes sowie Neuerrichtung eines Anbaus, zusammengefasst zu einem Betreuungshaus. Das Bestandsgebäude muss vor Beginn der Sanierungs- und Umbauarbeiten von Schadstoffen befreit werden. Hierzu sind SSK-Leistungen für Planung und Ausführung notwendig. Nachweise der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 bzw. Fachkunde nach TRGS 524 sowie TRGS 519 sind erforderlich. Ebenso Vorlage von Zusammenfassungen zweier Referenzprojekte mit vergleichb. Maßnahmen, max. je 2 Seiten DIN A4. Die Projektleitung des Auftragnehmers muss gewährleisten, bei Bedarf innerhalb von 24h vor Ort persönlich auf der Baustelle zu erscheinen. Eine stufenweise Beauftragung bleibt vorbehalten. BGF Bestandsgebäude: ca. 611 m2, Baubeginn 2029, Baufertigstellung 2030.
Das Hochbauamt der Stadt Nürnberg sucht einen Dienstleister für die Schadstoffkoordination bei der Sanierung und Erweiterung eines Hortgebäudes in der Hinteren Insel Schütt. Dabei geht es um die fachgerechte Planung und Überwachung der Schadstoffbeseitigung im Altbestand, bevor der Umbau und die Erweiterung zum Betreuungshaus beginnen können. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Projektleitung bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden persönlich auf der Baustelle erscheinen kann. Die Arbeiten sind für den Zeitraum von 2029 bis 2030 angesetzt, wobei eine stufenweise Beauftragung möglich ist.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 524
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 519
- Vorlage von zwei Referenzprojekten mit vergleichbaren Maßnahmen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotSanierung und Umbau eines bestehenden Hortgebäudes sowie Neuerrichtung eines Anbaus, zusammengefasst zu einem Betreuungshaus. Das Bestandsgebäude muss vor Beginn der Sanierungs- und Umbauarbeiten von Schadstoffen befreit werden. Hierzu sind SSK-Leistungen für Planung und Ausführung notwendig. Nachweise der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 bzw. Fachkunde nach TRGS 524 sowie TRGS 519 sind erforderlich. Ebenso Vorlage von Zusammenfassungen zweier Referenzprojekte mit vergleichb. Maßnahmen, max. je 2 Seiten DIN A4. Die Projektleitung des Auftragnehmers muss gewährleisten, bei Bedarf innerhalb von 24h vor Ort persönlich auf der Baustelle zu erscheinen. Eine stufenweise Beauftragung bleibt vorbehalten. BGF Bestandsgebäude: ca. 611 m2, Baubeginn 2029, Baufertigstellung 2030.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung