Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF-20 mit feuerwehrtechnischer Beladung
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Sonderhofen schreibt die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF-20 aus. Der Auftrag umfasst das Fahrgestell mit Auf- und Ausbau sowie die feuerwehrtechnische Beladung. Die Beschaffung ist in zwei Lose unterteilt: Fahrzeug und Beladung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 546.000 EUR, die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
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Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF-20 mit Fahrgestell und Auf- und Ausbau, sowie feuerwehrtechnischer Beladung
Die Gemeinde Sonderhofen (im unterfränkischen Raum in Bayern) beschafft ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF-20 für ihre Feuerwehr. Das Fahrzeug wird in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1 umfasst das Fahrgestell mit dem feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbau, Los 2 die feuerwehrtechnische Beladung. Der geschätzte Gesamtwert liegt bei etwa 546.000 Euro. Bieter müssen erklären, ob Ausschlussgründe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen – unter anderem müssen sie angeben, ob in den letzten zwei Jahren Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz oder das Mindestlohngesetz vorlagen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 bis 126 GWB
- Angabe zu Verstößen gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 21 Abs. 1)
- Angabe zu Verstößen gegen Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1)
- Angabe zu Verstößen gegen Mindestlohngesetz (§ 19 Abs. 1)
- Keine Verurteilung mit Freiheitsstrafe >3 Monate oder Geldstrafe >90 Tagessätze
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. siehe Vergabeunterlagen
Aufteilung in Lose
2 LoteFahrgestell mit Auf- und Ausbau zum Feuerwehrfahrzeug HLF-20
feuerwehrtechnische Beladung für HLF-20
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung