Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Schlingmann GmbH & Co. KG

Auftragswert

€642k

Zuschlag am

8. Juni 2026

TED·419014-2026

Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10

Schleswig-Holstein
Westerland, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
FahrzeugeFeuerwehrbedarfÖffentliche VerwaltungFeuerwehr und RettungsdienstFeuerwehrRettungsfahrzeugeOeffentliche BeschaffungFahrzeugbauKommunalbedarf
Auftragswert
€642k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Sylt schreibt die Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF 10) gemäß DIN 14530-26 für die örtliche Freiwillige Feuerwehr aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los, das sowohl das Fahrgestell als auch den Aufbau umfasst. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 641.720 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Gemeinde Sylt beschafft ein HLF10 für die örtliche Freiwillige Feuerwehr

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Sylt modernisiert ihre technische Ausstattung und beschafft ein neues Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug vom Typ HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr. Ein HLF 10 ist ein spezielles Einsatzfahrzeug, das sowohl für die Brandbekämpfung als auch für die technische Hilfeleistung bei Unfällen ausgerüstet ist. Der Auftrag umfasst die Lieferung des kompletten Fahrzeugs inklusive Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau. Die Vergabe erfolgt nach einer Kombination aus Preis und technischer Qualität, wobei die Technik mit 40 Prozent gewichtet wird.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF10 nach DIN 14530-26
€642k

Fahrgestell 16t + Aufbau HLF

CPV 34144213
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    60% Preis + 40 % Technik

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Schlingmann GmbH & Co. KG · €642k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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