Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Gemeinde Reichelsheim im OdenwaldProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
631368-2026
Verfahrensnummer
6ccb023b-42b2-4e55-96eb-7f2f133fd33c
CPV-Codes
34144210 · Feuerwehrfahrzeuge; 35111000 · Brandbekämpfungsausrüstung

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Reichelsheim im Odenwald beschafft ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF) 20 für Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: das Allrad-Fahrgestell mit feuerwehrtechnischem Aufbau sowie die feuerwehrtechnische Beladung; das Fahrzeug ist für eine Besatzung von 1/8 ausgelegt und muss den genannten DIN-Normen sowie den Technischen Richtlinien des Landes Hessen entsprechen. Die Leistung wird für Reichelsheim im Odenwald (Region DE71B) ausgeschrieben; Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim beabsichtigt ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug „HLF 20“ nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27; Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Hessen zu beschaffen. Die Beschaffungsmaßnahme wird durch das Land Hessen gefördert. Das zu beschaffende Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, gemäß DIN 14530-27:2019-11 soll mit einer Besatzung von 1/8 als selbstständige taktische Einheit oder im Zugverband mit einer speziell auf die Bedürfnisse der Feuerwehr Reichelsheim zugeschnittenen Beladung für Aufgaben der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung eingesetzt werden. Das Fahrgestell, der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Beladung, sowie der Betrieb aller technischen Einrichtungen müssen so gestaltet sein, dass auch unter schwierigen Bedingungen ein schneller und effektiver Einsatz gewährleistet ist. Zum Zeitpunkt der Lieferung muss das Fahrzeug folgenden Punkten entsprechen: 1. DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Hesssen, DIN EN 1846-1 bis -3 2. Unfallverhütungsvorschriften 3. Regelwerk der Technik 4. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · LOS 1 gegliedert in Los 1A Fahrgestell und LOS 1B Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF

    Beschreibung Los 1 A: Fahrgestell für Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, Diesel- Frontlenker-Fahrgestell (Linkslenker) mit permanentem Allradantrieb, sowie allen Betriebs- und Warneinrichtungen nach DIN, hohlraumkonserviert und mit Unterbodenschutz behandelt, Truppfahrerhaus und hydraulisch kippbar. Technisch ist das Fahrzeug auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 18.000 kg auszulegen. Die Zulässige Gesamtmasse des komplett aufgebauten Fahrzeuges nach DIN EN 1846-2 von nicht mehr als 16.000 kg ist einzuhalten. Zulässige Einzelachslasten sind ebenfalls einzuhalten. Die zulässige Gesamtfahrzeughöhe im unbeladenen Zustand (inkl. allen An- und Aufbauten) darf einschließlich der Blaulichter und der Sondersignalanlage 3.300 mm nicht überschreiten (flexible Antennen unberücksichtigt). Fahrzeugbreite von maximal 2.500 mm (Rückspiegel unberücksichtigt) Fahrzeuggesamtlänge von nicht mehr als 8.600 mm Einhaltung des Wendekreis nach der DIN EN 1846-2. Beschreibung Los 1 B: Feuerwehrtechnischer Aufbau. Das zu beschaffende für Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF - nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27; Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 soll mit einer Besatzung von 1/8 als selbstständige taktische Einheit oder im Zugverband mit einer speziell auf die Bedürfnisse der Feuerwehr Reichelsheim zugeschnittenen Beladung für Aufgaben der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung eingesetzt werden. Das Fahrgestell, der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Beladung, sowie der Betrieb aller technischen Einrichtungen müssen so gestaltet sein, dass auch unter schwierigen Bedingungen ein schneller und effektiver Einsatz gewährleistet ist.

    Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · LOS 2 Feuerwehrtechnische Beladung für ein Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20

    Feuerwehrtechnische Beladung für das zu beschaffende Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF - nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27; Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, sowie DIN EN 1846 Teil 1 bis 3. Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen alle Gegenstände den anerkannten Regeln und Vorschriften entsprechen, sowie auf dem neuesten Stand der Technik sein. Des Weiteren müssen alle angebotenen Produkte in Los 2 mit gängigen, in Deutschland verwendeten Gerätschaften kompatibel sein (Anschlüsse, Stecker, Kupplungen usw.) und den geltenden Normen und Richtlinien entsprechen. Zu jedem Gerät, das angeboten wird, werden eine Bedienungs-, Wartungs- sowie Pflegeanleitung und eine Ersatzteilliste in deutscher Ausführung gefordert.

    Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Weitere Ausschlussgründe sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform veranlasst

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LOT-0001 · LOS 1 gegliedert in Los 1A Fahrgestell und LOS 1B Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF

Siehe Vergabeunterlagen

LOT-0004 · LOS 2 Feuerwehrtechnische Beladung für ein Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20

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Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Weitere Ausschlussgründe sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform veranlasst

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Gemeinde Reichelsheim im Odenwald

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