Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF 20) mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung

Status
Offen
Angebotsfrist
05.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Bad Neuenahr-AhrweilerProfil ansehen
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
07.09.2026
Bekanntmachungsnummer
614330-2026
Verfahrensnummer
3050677a-82d4-4921-ba6e-28cf497594db
CPV-Codes
34144210 · Feuerwehrfahrzeuge; 35000000 · Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beschafft für ihre Feuerwehr ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20). Der Auftrag umfasst das Fahrgestell, den Fahrzeugaufbau sowie die feuerwehrtechnische Beladung und ist in zwei Lose gegliedert. Die Leistung ist für Bad Neuenahr-Ahrweiler vorgesehen; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgeteilt in Los 1 LF20 | Teil A - Fahrgestell, Teil B - Aufbau Los 2 LF20 | Beladung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Los 1 Lieferung eines HLF20 aufgeteilt in Los 1 Teil A - Fahrgestell Los 1 Teil B - Aufbau

    Los 1 Lieferung eines HLF20 aufgeteilt in Los 1 Teil A - Fahrgestell Los 1 Teil B - Aufbau

    Frist: 05.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. siehe Vergabeunterlagen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 Lieferung eines HLF20 aufgeteilt in Los 1 Teil A - Fahrgestell Los 1 Teil B - Aufbau

Preis | Wertungspreis PG Los 1: 40%, Los 2: 100% Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. Preis | Wertungspreis: 100% = 1000 Punkte Preis | Wertungspreis: 40% = 400 Punkte
Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der genannten Unterkriterien) TMB: Los 1: 30%, Los 2: 0% 30% = 300 Punkte (Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.) Konzeptbewertung: Los 1: 30 %, Los 2: 0% Diese findet gemäß Tabellenblatt "Bewertungsbogen" durch ein Gremium der Auftraggeberin statt. Aufgrund eines Urteils des BGH ist bei Konzeptbewertungen dem Bieter mit dem insgesamt besten Gesamtpunktwert der volle Punktwert des Kriteriums zu geben. Die weiteren Bieter erhalten den Wert in Relation zum Bestwert. Konzeptbewertung: 30% = 300 Punkte Wirtschaftlichstes Angebot: Die Punkte jedes Wertungskriteriums werden für das jeweilige Angebot addiert. Das Angebot mit der höchsten Summe aller Wertungskriterien ist das wirtschaftlich günstigste Angebot; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. siehe Vergabeunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren215vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag82 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 15 Vergaben

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AZAlbert Ziegler GmbHGiengen17014.09.2026947 Tsd. €steigend
BBBTL Brandschutz Technik GmbH LeipzigKabelsketal6007.09.20261,4 Mio. €steigend
MGMagirus GmbHUlm6027.08.2026519 Tsd. €steigend
JLJosef Lentner GmbHHohenlinden6030.07.2026564 Tsd. €steigend
GFGiebeler Feuerschutz GmbH & Co. KGNeunkirchen4024.08.2026484 Tsd. €steigend
KLKarl Leneis Feuerwehr- und Sicherheitsbedarf - 3005.08.2026611 Tsd. €steigend
BGBOS-Mobile-Systeme GmbH & Co. KGHaren2014.09.2026215 Tsd. €steigend
BBBTL Brandschutz Technik GmbHKabelsketal2014.09.2026 - steigend
TWThoma WISS GmbH und Co. KG FeuerwehrfahrzeugeHerbolzheim2024.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (46) · Bayern (46) · Niedersachsen (23) · Hessen (19) · Baden-Württemberg (18) · Rheinland-Pfalz (15)
KMKWL mbHHannover1714.07.2026
MBMarkt Bad StebenBad Steben307.08.2026
GTGemeinde TiefenbachTiefenbach314.07.2026
SWStadt WarsteinWarstein318.05.2026
SRStadt RömhildRömhild217.09.2026
SFStadtverwaltung Frankenthal (Pfalz)67227 Frankenthal (Pfalz)211.08.2026
SBStadt Bad Neustadt a. d. SaaleBad Neustadt a. d. Saale211.08.2026
SFStadtverwaltung Frankenthal (Pfalz)Frankenthal (Pfalz)211.08.2026

Laufende Rahmenverträge

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  • Lieferung von 300 Detektoren zur Gasprüfung in AtemluftDräger Safety AG & Co. KGaABundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrKoblenz, Deutschland
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    500 Tsd. €
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Aktiv seit 2024 · 19 Verfahren
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Verfahren pro Jahr8Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 19 seit 2024Spitze KW 41 · 2025 · 3

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

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nach voraussichtlichem Vertragsende
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2033 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bodengutachten und hydrogeologische Untersuchungen für StraßenBodenmechanisches Labor GummStadt Bad Neuenahr-AhrweilerBad Neuenahr-Ahrweiler, Deutschland
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    04.02.2026noch 87 Monate31.12.2033
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2033 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bodengutachten mit Baugrunderkundung für StraßenBodenmechanisches Labor GummStadt Bad Neuenahr-AhrweilerBad Neuenahr-Ahrweiler, Deutschland
    6 Tsd. €
    04.02.2026noch 87 Monate31.12.2033
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