TED·420925-2026·Schließt in 31 Tagen

HIL TV bAV (betriebliche Altersvorsorge)

HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbHBonn, GermanyVeröffentlicht 18. Juni 2026
Auftragswert
Nicht angegeben
Einreichungsfrist
20. Juli 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

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Die HIL GmbH beabsichtigt im Wege des am 04.05.2026 geschlossenen Haustarifvertrages zur betrieblichen Altersvorsorge, für ihre Beschäftigten eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung im Durchführungsweg Direktversicherung einzuführen. Gegenstand der Leistung sind Versicherungsleistungen in Form einer Gruppen-Direktversicherung im Rahmen einer durch den Arbeitgeber tariflich zugesagten betrieblichen Altersvorsorge. Es wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über 60 Monate mit Start 01.07.2026 ausgeschrieben. Zudem ist eine Verlängerung der Laufzeit um jeweils 12 Monaten vorgesehen, sofern die HIL GmbH nicht zum jeweiligen Laufzeitende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigt. Insgesamt hat die Arbeitgeberin aktuell ca. 2.510 Beschäftigte die in den Anwendungsbereich der betrieblichen Altersvorsorge fallen können. Neben den aktuell Beschäftigte sollen auch alle zukünftigen Neueintritte eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung nach Maßgabe des Haustarifvertrags erhalten. Für die HIL GmbH ist von einem prognostiziertem Personalzuwachs aus der Jahresplanung für die Jahre 2027 - 2031 auszugehen. Ebenfalls ist geplant, für die betroffenen Mitarbeitenden die Entgeltumwandlung bei dem gleichen Versorgungsträger im Durchführungsweg Direktversicherung anzusiedeln. Die Durchführung der Direktversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung ist jedoch kein Bestandteil dieser Ausschreibung.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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