Planungsleistungen für die Modernisierung des Hallenbades Herzebrock

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz schreiben Planungsleistungen für die umfassende Modernisierung und den Umbau des örtlichen Hallenbades aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Objektplanung sowie bauphysikalische Beratung, während Los 2 die technische Gebäudeausrüstung inklusive spezieller Schwimmbadtechnik abdeckt. Die Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und SiGeKo werden durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz beabsichtigt den Umbau und die Modernisierung des Hallenschwimmbades Herzebrock, Am Hallenbad 6, 33442 Herzebrock-Clarholz. Für die Übernahme der Planungsleistungen sucht die Gemeinde geeignete Planer. Die Leistungen sind in Lose aufgeteilt: Los 1: Leistungen im Zusammenhang mit der Objektplanung Gebäude Objektplanung Gebäude Bauphysikalische Beratung: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Planung der Barrierefreiheit Los 2: Technischen Gebäudeausrüstung Alg. 1, 2, 3, 4, 8 Alg. 7.1: Schwimmbadtechnik Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht, werden dem zukünftigen Auftragnehmer zur Verfügung gestellt: Tragwerksplanung SiGeKo Brandschutzplanung
Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz suchen Planungsbüros für die Sanierung und Modernisierung ihres Hallenschwimmbades. Das Projekt ist in zwei Fachlose gegliedert: Los 1 konzentriert sich auf die allgemeine Objektplanung und energetische Beratung, Los 2 befasst sich mit der technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere der komplexen Schwimmbadtechnik. Leistungen wie Brandschutz und Tragwerksplanung sind bereits durch den Auftraggeber abgedeckt und werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren, bei dem neben dem Honorar auch die Qualität des Projektteams und ein eingereichtes Konzept bewertet werden.
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1: Leistungen im Zusammenhang mit der Objektplanung Gebäude Objektplanung Gebäude Bauphysikalische Beratung: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Planung der Barrierefreiheit
Los 2: Technischen Gebäudeausrüstung Alg. 1, 2, 3, 4, 8 Alg. 7.1: Schwimmbadtechnik Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht, werden dem zukünftigen Auftrag-nehmer zur Verfügung gestellt: Tragwerksplanung SiGeKo Brandschutzplanung
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- price30%
Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
- quality25%
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf die Allgemeinen Vorbemerkungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Unterkriterien Punkte Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes: Objektplanungsleistungen für ein Hallenbad oder ein vergleichbares Gebäude (bis zu 40 Punkte) Erfahrungen in der Erbringung von Objektplanungsleistungen für ein Hallenbad bestehend aus Sport- und Freizeitbad 40 Erfahrungen in der Erbringung von Objektplanungsleistungen für ein vergleichbares Gebäude 30 Erfahrungen in der Erbringung von Objektplanungsleistungen für Hoch-bauprojekte im Bestand 25 Verwendung von Fördermitteln (bis zu 30 Punkte) Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln in den letzten drei Jahren 30 Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln 20 Sanierungsmaßnahmen (bis zu 30 Punkte) Erfahrungen mit Beckensanierungen 30 Erfahrungen mit Sanierungsmaßnahmen 15 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projekt-teams erhöht oder diese gleich bleibt. Definition "vergleichbares Gebäude": Ein Objekt gilt dann als vergleichbar, wenn es in folgender Hinsicht in der Komplexität der Planungsaufgabe (Honorarzone III oder höher) mit einem Schwimmbad vergleichbar ist: spezifischer Charakter des Gebäues mit Blick auf Nutzung zu Freizeit- und Sportzwecken sowie Beachtung der Anforderungen an Sicherheit (z. B. Rutschgefahr), Hygiene und Haustechnik. Die Ver-gleichbarkeit ist vom Bieter hinreichend darzulegen. Ein vergleichbares Gebäude ist beispielsweise ein Wellnessbereich, ein Therapie- oder Rehabilitationsbad oder Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Ein Freibad ist kein vergleichbares Gebäude mangels Gebäudehülle.
- quality20%
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte des Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 1.500 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor: Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich inner-halb der formalen Anforderungen bewegt. Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: - Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts (insb. Schnittellen, Planen im Bestand), - Möglichkeiten der nachhaltigen Sanierung, - Maßnahmen zur Einbeziehung von Interessen der Nutzer (Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz, Schulen), - Maßnahmen zur Einhaltung der Bedingungen des Fördermittelgebers, - Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen, - Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, - Verantwortlichkeiten und Verfügbarkeiten während der Planungs- und Bauzeit. Bewertung des Konzepts Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern des Auftraggebers zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Umgang mit der Aufgabenstellung, - Fachliche Qualität, - Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen, - Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten, - Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunkt-zahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Maßnahmen zur Einbeziehung von Interessen der Nutzer“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamt-punktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl
- quality25%
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury des Auftraggebers bewertet. An der Präsentation müssen mindestens die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Ein Muster des Bewertungs-bogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 25 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. Inhalt und Form der Präsentation Thema der Präsentation wird die die Darstellung des Projektkonzeptes anhand der Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herangehensweise an das vorliegende Projekt, 2. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten, 3. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts, 4. Identifizierung möglicher Problemquellen und -lösungen, 5. Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber 6. Dokumentation. Folgende formalen Aspekte werden bewertet: 1. Qualität der Darstellung und der Visualisierung, 2. Rhetorik und Kommunikation, 3. Struktur, 4. Diskussion mit den Gremienmitgliedern. Bewertung der Präsentation Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben, wobei die Präsentation, welche aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Präsentationen in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wie-derum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Präsentation“.
- price40%
Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berech-nung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
- quality30%
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Allgemeinen Vorbemerkungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jewei-lige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Unterkriterien Punkte Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für ein Hallenbad oder ein vergleichbares Gebäude (bis zu 40 Punkte) Erfahrungen in der Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für ein Hallenbad bestehend aus Sport- und Freizeitbad 40 Erfahrungen in der Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für ein vergleichbares Gebäude 30 Erfahrungen in der Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für Hochbauprojekte im Bestand 25 Verwendung von Fördermitteln (bis zu 30 Punkte) Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln in den letzten drei Jahren 30 Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln 20 Sanierungsmaßnahmen (bis zu 30 Punkte) Erfahrungen mit Beckensanierungen 30 Erfahrungen mit Sanierungsmaßnahmen 15 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagsertei-lung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt. Definition "vergleichbares Gebäude": Ein Objekt gilt dann als vergleichbar, wenn es in folgender Hinsicht in der Komplexität der Planungsaufgabe (Honorarzone III oder höher) mit einem Schwimmbad vergleichbar ist: spezifischer Charakter des Gebäues mit Blick auf Nutzung zu Freizeit- und Sportzwecken sowie Beachtung der Anforderungen an Sicherheit (z. B. Rutschgefahr), Hygiene und Haustechnik. Die Vergleichbarkeit ist vom Bieter hinreichend darzulegen. Ein vergleichbares Gebäude ist beispielsweise ein Wellnessbereich, ein Therapie- oder Rehabilitationsbad oder Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Ein Freibad ist kein vergleichbares Gebäude mangels Gebäudehülle.
- quality30%
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte des Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 1.500 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafi-sche/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsver-zeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor: Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich inner-halb der formalen Anforderungen bewegt. Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: - Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts (insb. Schnittellen, Planen im Be-stand), - Möglichkeiten der nachhaltigen Sanierung, - Maßnahmen zur Einbeziehung von Interessen der Nutzer (Gemeindewerke Herze-brock-Clarholz, Schulen), - Maßnahmen zur Einhaltung der Bedingungen des Fördermittelgebers, - Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen, - Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, - Verantwortlichkeiten und Verfügbarkeiten während der Planungs- und Bauzeit. Bewertung des Konzepts Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern des Auftraggebers zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Umgang mit der Aufgabenstellung, - Fachliche Qualität, - Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen, - Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten, - Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunkt-zahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Maßnahmen zur Einbeziehung von Interessen der Nutzer“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamt-punktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl.
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung