Herstellung von vier Stahlbetonfundamenten für ein Schienengate

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 08:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Hafen Nürnberg-Roth GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
631918-2026
Verfahrensnummer
9075e1a7-58bd-4b14-89fa-d961210801aa
CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45262310 · Stahlbetonarbeiten

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Kurzbeschreibung

Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH beschafft die Herstellung von vier Ortbeton-Stahlbetonfundamenten einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen für ein Schienengateportal mit einer Anlage zur optischen Zeichenerkennung (OCR) von Zugdurchfahrten und Merkmalen. Die vorläufigen Abmessungen je Fundament betragen etwa 0,80 × 0,80 × 0,60 Meter bei rund 0,384 Kubikmetern Beton; die genauen Größen sind mit dem Auftraggeber und dem Hersteller abzustimmen. Die Bauleistung wird in Nürnberg, Bayern (NUTS-Region DE254), ausgeführt; die Frist endet am 12. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Herstellung von 4 Stk. Fundamente für ein Schienengateportal (OCR-Anlage) zur Erfassung von Zugdurchfahrten und optischen Merkmalen in beiden Fahrtrichtungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Herstellung Fundamente für Schienengate (OCR-Anlage)

    Herstellen von vier Stahlbetonfundamenten für die Aufnahme eines Kameragates einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Fundamente sind als Ortbetonfundamente mit folgenden vorläufigen Abmessungen herzustellen: Länge: ca. 0,80 m Breite: ca. 0,80 m Höhe: ca. 0,60 m Betonvolumen je Fundament: ca. 0,384 m³ Die genauen Größen sind mit dem AG sowie dem Hersteller des Schienengates abzustimmen. Ausführung in Beton C30/35 nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen einschlägigen Normen und technischen Regelwerken. Das Fundament ist konstruktiv zu bewehren. Die erforderliche Bewehrung ist einschließlich Betonstahl, Biegen, Schneiden, Abstandhaltern, Unterstützungen, Befestigungsmitteln sowie fachgerechtem Einbau vollständig einzukalkulieren. Die Bewehrungsführung und Betondeckung sind entsprechend den statischen und konstruktiven Erfordernissen sowie den gültigen technischen Regelwerken auszuführen.

    Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, ausdrücklich nicht Gebrauch. Grundsätzlich besteht bei fehlenden, unvollständigen, oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen die Möglichkeit, insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 VgV. Hierzu gehören im Allgemeinen auch Referenzen. Es dürfen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgefordert, vervollständigt oder korrigiert werden. Jedoch dürfen inhaltliche Nachbesserungen vorliegender Erklärungen nicht vorgenommen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2018, Az. VII-Verg 39/18; Beschl. v. 28.03.2018, Az. VII-Verg 42/17; VK Bund, Beschl. v. 17.10.2017, VK 2-112/17). Zwar sprechen die nationalen Vergabebestimmungen von fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen, die "korrigiert" werden können, Art. 56 Abs. 3 der Richtlinie 2014/24/EU enthält aber nur die Formulierung "ergänzen, erläutern und vervollständigen". Nach der Richtlinie sind daher inhaltliche Korrekturen und Änderungen nicht zulässig. Inhaltliche Korrekturen und Änderungen erfolgen vor diesem Hintergrund nicht. Reicht ein Bewerber keine Referenzen ein, verweist auf seine Präqualifikation und stellt sich heraus, dass die dort eingetragenen Referenzen für den zu vergebenden Auftrag inhaltlich nicht geeignet sind, darf und werde keine anderen Referenzen nachgefordert (VK Hamburg, Beschl. v. 03.01.2020, Az. 60.29-319/2019.005). Unterlagen werden auch kein zweites Mal nachgefordert. Legt der Bewerber die Referenz trotz erstmaliger Nachforderung nicht fristgerecht vor, ist sein Angebot zwingend auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2016, Az. VII-Verg 28/15). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Herstellung Fundamente für Schienengate (OCR-Anlage)

Preis über alles. Das unter Erfüllung der Bauleistung laut technischer Spezifikation niedrigste Gesamtpreisangebot für die Fundamente eines Schienengates (OCR-Anlage) werden mit berücksichtigt.
100 %

Vergabeunterlagen

17 Dateien laut Portal · Stand 14.09.2026
L 127_Erklaerung_bezug_russland_1222_1.pdfFormular121 KB
01_20260710_Zuschlagskriterien Schienengate.pdfSonstiges157 KB
02_Übersichtskarte_Hafen_Nürnberg_bayernatlas_20260622133521.pdfSonstiges4,7 MB
03_Schienengate_Position_bayernatlas_20260706142830.pdfSonstiges11,2 MB
04_Screenshot der Anlage 1 EBO_Regellichtraumprofil.pdfSonstiges131 KB
05_Fotos_der_Örtlichkeiten.pdfSonstiges5,1 MB
06_hn_Gleisschemaplan_B_20260618.pdfSonstiges515 KB
07_Preisblatt.pdfSonstiges106 KB
08_20260909_Vermessung_Schienengate_HNR_Entwurf.pdfSonstiges316 KB
213.H Angebotsschreiben_ohnelose_1.pdfAnschreiben195 KB
214.H Besondere Vertragsbedingungen_Land_1.pdfVertragsbedingungen337 KB
234 Bietergemeinschaft_1.pdfSonstiges218 KB
235 Verzeichnis der Unternehmerleistungen_1.pdfSonstiges21 KB
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_1.pdfFormular457 KB
241 Abfall_1.pdfSonstiges224 KB
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten_1.pdfFormular452 KB
20260909_Technische_Spezifikation_Schienengate_Fundamente.pdfSonstiges248 KB

Anforderungen

Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, ausdrücklich nicht Gebrauch. Grundsätzlich besteht bei fehlenden, unvollständigen, oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen die Möglichkeit, insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 VgV. Hierzu gehören im Allgemeinen auch Referenzen. Es dürfen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgefordert, vervollständigt oder korrigiert werden. Jedoch dürfen inhaltliche Nachbesserungen vorliegender Erklärungen nicht vorgenommen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2018, Az. VII-Verg 39/18; Beschl. v. 28.03.2018, Az. VII-Verg 42/17; VK Bund, Beschl. v. 17.10.2017, VK 2-112/17). Zwar sprechen die nationalen Vergabebestimmungen von fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen, die "korrigiert" werden können, Art. 56 Abs. 3 der Richtlinie 2014/24/EU enthält aber nur die Formulierung "ergänzen, erläutern und vervollständigen". Nach der Richtlinie sind daher inhaltliche Korrekturen und Änderungen nicht zulässig. Inhaltliche Korrekturen und Änderungen erfolgen vor diesem Hintergrund nicht. Reicht ein Bewerber keine Referenzen ein, verweist auf seine Präqualifikation und stellt sich heraus, dass die dort eingetragenen Referenzen für den zu vergebenden Auftrag inhaltlich nicht geeignet sind, darf und werde keine anderen Referenzen nachgefordert (VK Hamburg, Beschl. v. 03.01.2020, Az. 60.29-319/2019.005). Unterlagen werden auch kein zweites Mal nachgefordert. Legt der Bewerber die Referenz trotz erstmaliger Nachforderung nicht fristgerecht vor, ist sein Angebot zwingend auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2016, Az. VII-Verg 28/15). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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Hafen Nürnberg-Roth GmbH

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