Herstellung von Fahrzeugrückhaltesystemen an der A59 und A40 im Bereich AK Duisburg
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Herstellung von Fahrzeugrückhaltesystemen für die Hauptbaulose 1 und 2 im Bereich des Autobahnkreuzes Duisburg aus. Der Auftrag umfasst die Montage von ca. 12.800 Metern Stahl-Schutzeinrichtungen, 2.000 Metern Beton-Schutzeinrichtungen sowie diverse Übergangs- und Anfangskonstruktionen. Die Arbeiten sind Teil der Erhaltungsmaßnahmen an der A40 und A59.
Vollständige Beschreibung anzeigen
AK Duisburg (A 40) - AS Duisburg-Marxloh, A59, Fahrzeugrückhaltesysteme für HBL 1 u. 2 Herstellung der Fahrzeugrückhaltesysteme für die Erhaltungsmaßnahmen (Haupbaulos 1 und 2) im Zuge der Bauarbeiten der A 40 in beide Fahrtrichtungen und die Bauarbeiten A 59 RiFa Düsseldorf inkl. alle zugehörigen provi-sorischen Rampen und Rampen im Endzustand im Bereich des Knotens AK Duisburg.
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für die Installation von Fahrzeugrückhaltesystemen, also Leitplanken und Schutzwänden, im Bereich des Autobahnkreuzes Duisburg. Das Projekt ist Teil der laufenden Erhaltungsarbeiten an den Autobahnen A40 und A59 und umfasst sowohl provisorische als auch dauerhafte Sicherungselemente. Insgesamt müssen rund 12,8 Kilometer Stahl- und 2 Kilometer Betonschutzwände sowie diverse Übergangskonstruktionen errichtet werden. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA59, Fahrzeugrückhaltesysteme für HBL 1 u. 2 Herstellung von ca.: 12.800 m Stahl - SE 2.000 m Beton - SE 77 St. Übergangskonstruktionen 18 St. Anfangs-/Endkonstruktionen 24 St. Dilatationselemente
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung