Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·415550-2026

Herstellung von drei tiefen Grundwassermessstellen in Haltern

Nordrhein-Westfalen
Essen, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
BauleistungenBergbauEnergieĂ–ffentliche VerwaltungGrundwasserBohrarbeitenGeotechnikUmwelttechnikTiefbau
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die RAG Aktiengesellschaft schreibt die Niederbringung von drei tiefen Bohrungen zur Errichtung von Grundwassermessstellen am Standort Uphuser Mark in Haltern aus. Es handelt sich um eine Bauleistung, die den Ausbau der Messstellen umfasst. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein Budgetwert wurden in der Bekanntmachung nicht genannt.

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Niederbringung von drei tiefen Bohrungen und Herstellung von Grundwassermessstellen am Standort Uphuser Mark, Haltern der RAG Aktiengesellschaft

VergabeHero-Einschätzung

Die RAG Aktiengesellschaft plant die Errichtung von drei tiefen Grundwassermessstellen auf einem Gelände in Haltern-Kirchspiel. Dabei werden drei tiefe Bohrungen niedergebracht und fachgerecht zu Messstellen ausgebaut, um die Überwachung des Grundwassers zu ermöglichen. Da es sich um eine spezialisierte geotechnische Bauleistung handelt, ist Erfahrung im Brunnenbau oder in der Tiefbohrtechnik erforderlich. Der Auftrag wird nach dem Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Herstellung von Grundwassermessstellen am Standort Uphuser Mark, Haltern der RAG Aktiengesellschaft

Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) muss auf einem Gelände in Haltern-Kirchspiel Flur 29, Flurstück 40 (Uphuser Mark) drei tiefe Bohrungen niederbringen und diese zur Nutzung als Grundwassermessstellen ausbauen.

CPV 45254100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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