Herstellung und Vertrieb des Thüringer Staatsanzeigers

Was wird ausgeschrieben
Die Landespolizeidirektion Thüringen schreibt die Herstellung und den Vertrieb des Thüringer Staatsanzeigers ab dem Jahr 2027 aus. Der Auftrag umfasst die verlegerische Betreuung sowie die Veröffentlichung des offiziellen Verkündungsblattes für einen festgelegten Vertragszeitraum. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Herstellung und Vertrieb des Thüringer Staatsanzeigers
Die Thüringer Polizei sucht einen Dienstleister für die Produktion und den Vertrieb des Thüringer Staatsanzeigers. Das offizielle Publikationsorgan des Freistaats muss ab der ersten Ausgabe des Jahres 2027 regelmäßig hergestellt und veröffentlicht werden. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die über die notwendige verlegerische Infrastruktur verfügen, um die rechtssichere Publikation zu gewährleisten. Bieter müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen zu verschiedenen Straftatbeständen wie Geldwäsche, Betrug oder Steuerhinterziehung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zu § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung)
- Eigenerklärung zu § 261 StGB (Geldwäsche)
- Eigenerklärung zu § 263/264 StGB (Betrug/Subventionsbetrug)
- Eigenerklärung zu Bestechungsdelikten (§§ 299, 108e, 333, 334 StGB)
- Eigenerklärung zu Menschenhandel und Ausbeutung
- Nachweis über die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Betrug oder Subventionsbetrug: a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den Thüringer Staatsanzeiger beginnend ab der ers-ten Nummer für das Jahr 2027 für die Laufzeit dieses Vertrags nach Maßgabe der in § 1 genannten Vorschriften herzustellen und zu veröffentlichen.
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung