Herstellung und Lieferung von zwei Rillenschienenweichen für Betriebshof Mannheim
Was wird ausgeschrieben
Die MV Mannheimer Verkehr GmbH schreibt die Herstellung und Lieferung von zwei Rillenschienenweichen (Typ W650 und W692) für den Betriebshof Mannheim aus. Bei Rillenschienenweichen handelt es sich um spezielle Gleisbauteile für den spurgebundenen Nahverkehr, die in Betriebshöfen von Straßen- oder Stadtbahnen eingesetzt werden. Die Ausschreibung umfasst ein Los und richtet sich an Anbieter von Gleisinfrastruktur. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
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Herstellung und Lieferung von zwei Rillenschienenweichen (W650 und W692) für den Betriebshof Mannheim.
Die Mannheimer Verkehr GmbH (MV) beschafft zwei Rillenschienenweichen für ihren Betriebshof in Mannheim. Rillenschienenweichen sind spezielle Gleisbauteile, die in Straßen- und Stadtbahnnetzen verwendet werden – sie ermöglichen das Abzweigen und Kreuzen der Schienen, auf denen die Bahnen fahren. Der Auftrag umfasst sowohl die Fertigung als auch die Lieferung der beiden Weichen (W650 und W692). Da es sich um einzelne Gleisbauteile handelt und keine Bauleistungen ausgeschrieben werden, ist der Auftragsumfang überschaubar. Bieter müssen Eigenerklärungen gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorlegen und können Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachweisen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärungen gemäß §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis §21 AEntG (Arbeitnehmerentsendegesetz)
- Nachweis §19 MiLoG (Mindestlohngesetz)
- Nachweis §21 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
- Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB möglich
- Eignungsnachweise gemäß §51 Abs. 2 SektVO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotHerstellung und Lieferung von zwei Rillenschienenweichen (W650 und W692) für den Betriebshof Mannheim.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung