Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Light Conversion GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

30. Juli 2026

TED·531841-2026

Herstellung und Lieferung von zwei Femtosekundenlasern

Hamburg
Hamburg, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
Forschung und EntwicklungLaborbedarfForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungLasertechnikForschungsausruestungWissenschaftliche GeraeteHochtechnologieLaborbedarf
Auftragswert
~€400k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY) schreibt die Herstellung und Lieferung von zwei Femtosekundenlasern aus. Es handelt sich um eine Beschaffung von Labor- und Forschungsausrüstung für den Standort Hamburg. Das Verfahren wird ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Maufacture and delivery of 2 units Femtosecond Laser

VergabeHero-Einschätzung

Das Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY) in Hamburg benötigt zwei hochspezialisierte Femtosekundenlaser für seine Forschungszwecke. Bei diesen Geräten handelt es sich um Laser, die extrem kurze Lichtimpulse im Femtosekundenbereich erzeugen können und in der physikalischen Grundlagenforschung eingesetzt werden. Da es sich um eine sehr spezifische technische Anforderung handelt, erfolgt die Vergabe in einem Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Interessierte Unternehmen sollten über Expertise in der Herstellung von Präzisionslasersystemen für wissenschaftliche Anwendungen verfügen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Manufacture and delivery of 2 units Femtosecond Laser

2 units

CPV 38636100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Light Conversion GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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