Herstellung und Lieferung von Schrumpffolien zur Münzverpackung
Was wird ausgeschrieben
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von speziell angepassten Schrumpffolien in verschiedenen Breiten und Mengen zur sicheren Verpackung von Münzen. Die Mindestabnahme umfasst rund 1.131 Rollen, ergänzt um optionale Nachbestellungen von bis zu 2.260 Rollen bis Ende 2028. Die Lieferung erfolgt an mehrere deutsche Münzstätten, wobei der Vertrag bis mindestens 2028 laufen kann.
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IIm Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von Flachfolien mit Schrumpfwert 55/45% in den Folienbreiten 150 mm mit einer Mindestmenge von 215 Rollen, 165 mm mit einer Mindestmenge von 216 Rollen, 180 mm mit einer Mindestmenge von 250 Rollen, 190 mm mit einer Mindestmenge von 200 Rollen und 200 mm mit einer Mindestmenge von 250 Rollen vergeben. Darüber hinaus können bis spätestens Ende Dezember 2028 optional Flachfolien mit Schrumpfwert 55/45% in den Folienbreiten 150 mm, 165 mm, 180 mm, 190 mm und 200 mm von insgesamt bis zu 2.260 Rollen abgerufen werden. Die Folien der Mindestmengen sind an die Münzstätten München, Stuttgart und Karlsruhe zu liefern. Die Folien der Optionsmengen sind nach Maßgabe des Auftraggebers an eine oder mehrere der fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) zu liefern sein.
Die Bundesverwaltung beschafft spezielle Schrumpffolien, die zur sicheren Verpackung von Münzen in den deutschen Münzstätten verwendet werden. Geliefert werden sollen mindestens 1.131 Rollen in fünf verschiedenen Breiten, wobei der Auftraggeber bis Ende 2028 zusätzlich bis zu 2.260 Rollen nachbestellen kann. Die Folien müssen einen genauen Schrumpfwert von 55/45 % aufweisen und werden an Münzstätten in München, Stuttgart, Karlsruhe, Berlin und Hamburg verteilt. Für die Bieter sind keine besonderen fachlichen Zertifikate erforderlich, es gelten jedoch die üblichen gesetzlichen Ausschlussgründe für öffentliche Aufträge. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: BVA)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach GWB
- Erfüllung der technischen Spezifikationen für Schrumpffolien
- Liefereignis an mehrere deutsche Standorte
- Fähigkeit zur termingerechten Mindestmengenabnahme
- Einhaltung der VGV-Vorgaben für Dokumentennachweise
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
nach § 123 und 124 GWB (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) Der Auftraggeber behält sich das Nachfordern von Unterlagen gemäß § 56 Abs.2 ff. VGV vor.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von Flachfolien mit Schrumpfwert 55/45% in den Folienbreiten 150 mm mit einer Mindestmenge von 215 Rollen, 165 mm mit einer Mindestmenge von 216 Rollen, 180 mm mit einer Mindestmenge von 250 Rollen, 190 mm mit einer Mindestmenge von 200 Rollen und 200 mm mit einer Mindestmenge von 250 Rollen vergeben. Darüber hinaus können bis spätestens Ende Dezember 2028 optional Flachfolien mit Schrumpfwert 55/45% in den Folienbreiten 150 mm, 165 mm, 180 mm, 190 mm und 200 mm von insgesamt bis zu 2.260 Rollen abgerufen werden. Die Folien der Mindestmengen sind an die Münzstätten München, Stuttgart und Karlsruhe zu liefern. Die Folien der Optionsmengen sind nach Maßgabe des Auftraggebers an eine oder mehrere der fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) zu liefern sein.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung