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Herstellung und Lieferung von Gleismaterialien für Gleiserneuerungen in Heidelberg

Baden-Württemberg
Mannheim, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentlicher NahverkehrVerkehrGleisbauSchienenverkehrOeffentlicher NahverkehrLieferauftragInfrastruktur
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH schreibt die Lieferung von Gleismaterialien für drei verschiedene Gleiserneuerungsabschnitte in Heidelberg aus. Die Maßnahme erstreckt sich auf den Bereich zwischen Hans-Thoma-Platz und Theodor-Heuss-Brücke. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, wobei der Zuschlag ausschließlich über den Preis erfolgt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Für die Maßnahme "Gleiserneuerung Heidelberg zwischen Hans-Thoma-Platz und Theodor-Heuss-Brücke" schreibt der Auftraggeber die Herstellung und Lieferung von Gleismaterialien aus. Die Leistung wird in drei Lose unterteilt: Los 1: Gleiserneuerung Brückenkopfstraße bis Mönchhofplatz Los 2: Gleiserneuerung Rottmannstraße - Atzelhof und Gleisbogentausch Atzelhof bis Kapellenweg Los 3: Gleisbogentausch Rottmannstraße - Berliner Straße

VergabeHero-Einschätzung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH benötigt für Instandhaltungsarbeiten am Straßenbahnnetz in Heidelberg neues Gleismaterial. Die Ausschreibung umfasst drei Lose, die sich auf verschiedene Streckenabschnitte zwischen dem Hans-Thoma-Platz und der Theodor-Heuss-Brücke beziehen. Es handelt sich um eine reine Lieferleistung, bei der der günstigste Preis den Zuschlag erhält. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wie etwa Verstößen gegen das Mindestlohngesetz oder Schwarzarbeit, nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
  • Nachweis über Selbstreinigungsmaßnahmen bei Vorliegen von Ausschlussgründen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001LOS 1 - H238 Gleiserneuerung Brückenkopfstraße

Herstellung und Lieferung von Gleismaterialien für Gleiserneuerung Brückenkopfstraße bis Mönchhofplatz

CPV 34941300Frist 27. Aug. 2026
LOT-0002LOS 2 - H262 Gleiserneuerung Rottmannstraße

Herstellung und Lieferung von Gleismaterialien für Gleiserneuerung Rottmannstraße – Atzelhof und Gleisbogenaustausch Atzelhof bis Kapellenweg

CPV 34941300Frist 27. Aug. 2026
LOT-0003LOS 3 - H242 Gleisbogenaustausch Berliner Str.

Herstellung und Lieferung von Gleismaterialien für Gleisbogenaustausch Rottmannstraße – Berliner Straße

CPV 34941300Frist 27. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
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    Preis

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    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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