Herstellung und Lieferung von 26,5mm Signalpatronen
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Herstellung und Lieferung verschiedener 26,5mm Signalpatronen aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, bei der konkrete Abrufe über Miniwettbewerbe erfolgen. Die Vertragslaufzeit ist auf 3600 Tage ausgelegt.
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Herstellung und Lieferung Herstellung und Lieferung von 26,5mm Signalpatronen Licht, Einzel- und Mehrstern, (LL50, LS61, LS63, LS65, LS71, LS73, LS75)
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sucht Lieferanten für spezielle 26,5mm Signalpatronen, die unter anderem als Licht-, Einzel- oder Mehrstern-Varianten benötigt werden. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung mit mehreren Anbietern geschlossen, was bedeutet, dass bei konkretem Bedarf Miniwettbewerbe zwischen den Vertragspartnern stattfinden, um den jeweiligen Auftrag zu vergeben. Die Laufzeit des Rahmenvertrags ist sehr langfristig auf etwa zehn Jahre angelegt. Interessierte Unternehmen müssen verschiedene Eignungserklärungen, insbesondere zum Ausschluss von Sanktionen und zur Zuverlässigkeit, vorlegen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034)
- Erklärung gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu Russland-Sanktionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Sofern geforderte Teilnahmebedingungen nicht vollständig eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den Bedingungen des § 22 VSVgV sowie den Maßgaben der geltenden Rechtssprechung nachfordern.
Aufteilung in Lose
1 LotHerstellung und Lieferung von 26,5mm Signalpatronen Licht, Einzel- und Mehrstern, Patronen LL50, Patronen LS61, Patronen LS63, Patronen LS65, Patronen LS71, Patronen LS73, Patronen LS75 sowie einen Sicherheitszuschlag bei der jeweiligen Patronensorte. Die konkreten Abrufszahlen werden Ihnen im Rahmen der AzA mitgeteilt werden.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality100%
Zuschlagsfähig ist jedes Angebot, welches die Bedingungen der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
- price0%
Zuschlagsfähig ist jedes Angebot, welches die Bedingungen der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
Zeitplan
- 12. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Apr. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung