Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Laserline GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

28. Juli 2026

TED·529175-2026

Herstellung und Lieferung von zwei Pump-Lasern (Dioden-Pumpquellen)

Hamburg
Hamburg, Germany·Veröffentlicht 30. Juli 2026
Labor- und ForschungstechnikOptische GeräteForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungLasertechnikForschungseinrichtungLaborausstattungOptische GeraeteWissenschaftliche Instrumente
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY) schreibt die Herstellung und Lieferung von zwei Pump-Lasern (Diode Pump Sources) aus. Es handelt sich um eine direkte Beschaffung von spezialisierter Lasertechnik für Forschungszwecke am Standort Hamburg. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein Budget wurden in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Herstellung und Lieferung eines Pump Laser (Diode Pump Sources)

VergabeHero-Einschätzung

Das Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY) in Hamburg benötigt zwei spezielle Pump-Laser, sogenannte Dioden-Pumpquellen, für seine wissenschaftliche Arbeit. Diese Geräte werden in der Laserphysik eingesetzt, um andere Laser anzuregen. Da es sich um hochspezialisierte Forschungstechnik handelt, erfolgt die Beschaffung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftrag umfasst die Herstellung und die Lieferung der beiden Einheiten an den Forschungsstandort in Hamburg.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Herstellung und Lieferung eines Pump Laser (Diode Pump Sources)

2 Einheiten

CPV 38636100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Laserline GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero