TED·437427-2026·Schließt in 41 Tagen

Herstellung eines Regenrückhaltebeckens an der B51 Talbrücke Oesede

Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
41 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt den Bau eines Regenrückhaltebeckens an der B51 im Bereich der Talbrücke Oesede aus. Die Maßnahme dient als vorbereitende Infrastrukturmaßnahme für den geplanten Brückenersatzneubau. Der Auftrag umfasst Erdarbeiten, den Bau von Zu- und Ablaufleitungen, ein Drosselbauwerk sowie die Errichtung einer temporären Baustraße.

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Herstellung eines Regenrückhaltebeckens zur Vorbereitung des Brückenersatzneubaus Talbrücke Oesede

VergabeHero-Einschätzung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Bau eines Regenrückhaltebeckens an der Bundesstraße 51 bei Oesede. Dieses Becken ist notwendig, um das Regenwasser fachgerecht zu sammeln und abzuleiten, bevor die dortige Talbrücke durch einen Neubau ersetzt wird. Die Arbeiten beinhalten neben dem eigentlichen Beckenbau auch die Verlegung von Zu- und Ablaufrohren, die Errichtung eines Drosselbauwerks zur Regulierung des Wasserdurchflusses sowie den Bau einer provisorischen Zufahrt für die Baustelle. Es handelt sich um eine klassische Tiefbauleistung zur Vorbereitung eines größeren Infrastrukturprojekts.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturTiefbauStrassenbauWasserbauInfrastrukturOeffentliche Auftraggeber
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Herstellung eines Regenrückhaltebeckens an der B51 -Talbrücke Oesede-

Herstellung eines Regenrückhaltebeckens, Zu- und Ablaufleitungen - Errichtung eines Drosselbauwerks- Herstellung einer temporären Baustraße

CPV 45232454Frist 5. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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