Heizungs- und Kältetechnik für Erweiterung Zentral-OP am Klinikum Siegen
Was wird ausgeschrieben
Das Kreisklinikum Siegen vergibt die Bauleistungen für Heizungs- und Kältetechnik im Rahmen der Erweiterung des Zentral-OP am Standort Siegen-Weidenau. Das Projekt umfasst die Erweiterung der Liegendanfahrt mit Technikraum und zweigeschossiger Aufstockung, den Anbau eines Sterilflurs im 1. OG sowie die Kernsanierung des Zentral-OP und angrenzender Funktionsräume. Der Zentral-OP wird um zwei zusätzliche OP-Säle erweitert. Die Angebotsfrist endet am 20. Mai 2026.
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Heizungs- und Kältetechnik
Die Kreisklinikum Siegen GmbH beauftragt die Heizungs- und Kältetechnik für die Erweiterung ihres Zentral-OP-Bereichs am Standort Siegen-Weidenau. Das Bauprojekt umfasst die Erweiterung der Liegendanfahrt mit einem neuen Technikraum und einer zweigeschossigen Aufstockung, den Anbau eines Sterilflurs im ersten Obergeschoss sowie die komplette Kernsanierung des bestehenden Zentral-OPs und angrenzender Technikräume. Insgesamt entstehen zwei neue OP-Säle. Da es sich um ein Krankenhaus mit laufendem Betrieb handelt, sind bei der Installation der gebäudetechnischen Anlagen erhöhte Anforderungen an Hygiene und Sicherheit zu erwarten. Die Vergabe erfolgt nach VOB/A, die Angebotsfrist endet am 20. Mai 2026.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß VOB/A (§ 16a EU)
- Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden (Nachforderung gemäß VOB/A)
- Preisangaben sind zwingend erforderlich; fehlende Preisangaben führen zum Ausschluss
- Bieter müssen leistungsbezogene Unterlagen vollständig einreichen
- Eignung für vergleichbare Bauprojekte im medizinischen Bereich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben oder Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A). 2. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis (§ 16a EU Abs. 2 Satz 1 bis 3 VOB/A). 3. Im Falle der Nachforderung sind die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festgelegten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 16a EU Abs. 4 Satz 1 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotDas Projekt "Erweiterung Zentral-OP" am Klinikum in Siegen-Weidenau umfasst zum einen die Erweiterung der bestehenden Liegendanfahrt um einen Technikraum und deren zweigeschossige Aufstockung sowie zum anderen den Anbau eines Sterilflurs im 1. OG an den bestehenden OP-Bereich. Im Zuge des Bauvorhabens werden große Bereiche des Zentral-OP und angrenzende Funktionsräume (Technik etc.) kernsaniert und teilweise umstrukturiert. Dabei soll der Zentral-OP um zwei weitere OP-Säle erweitert werden. Die gesamte Baumaßnahme findet im laufenden Krankenhausbetrieb statt, wodurch zum einen mehrere einzelne Bauabschnitte entstehen. Zum anderen müssen Provisorien erstellt werden. Der Bauablaufplan sieht zunächst die Erstellung des Rohbaus der Aufstockung der Liegendanfahrt sowie den Anbau des Sterilflurs in Leichtbauweise vor. Anschließend werden die Liegendanfahrt ausgebaut und im Innenraum die ersten Bereiche umgebaut. Der laufende Krankenhausbetrieb hat immer Vorrang vor den Baumaßnahmen! Der Krankenhausbetrieb kann daher jederzeit die Unterbrechungen der Baumaßnahme erforderlich machen. Auf die Mitarbeiter und Patienten ist unbedingt Rücksicht zu nehmen. Die mit der Bauleitung jeweils vor Ausführungsbeginn abzuklärenden Vorgaben zur Hygiene sind zu beachten. Auf Sauberkeit und Ordnung ist auf den gesamten Innen- und Außenflächen des Klinikgeländes zwingend zu achten. Die Arbeiten müssen möglichst staub- und geräuscharm durchgeführt werden.
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung