TED·316552-2026

Heizung und Sanitär für den Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte

Gemeinde NalbachNalbach, GermanyVeröffentlicht 8. Mai 2026
Auftragswert
~€800k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Nalbach schreibt die Heizungs- und Sanitärinstallation für den Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Piesbach (Nalbach) aus. Das Gewerk umfasst die komplette HLS-Installation (Heizung, Lüftung, Sanitär) für den Kindergartenneubau. Es handelt sich um eine kommunale Bauleistung im Bereich der sozialen Infrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Heizung, Sanitär - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Nalbach im Saarland vergibt die Heizungs- und Sanitärarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 8 Gruppen in Piesbach. Eine 8-gruppige Kita bietet Platz für etwa 160 bis 200 Kinder und ist damit ein mittelgroßes kommunales Bauprojekt im Bereich der sozialen Infrastruktur. Die Ausschreibung umfasst die komplette HLS-Installation (Heizung, Lüftung, Sanitär) — also alle Rohrleitungen, Heizkörper, Sanitäranlagen und die Wärmeversorgung des Gebäudes. Als Auftraggeberin ist die Gemeinde Nalbach zuständig, die als öffentliche Kommunalverwaltung handelt. Die Vergabe erfolgt nach VOB/A, wobei der Preis als einziges Zuschlagskriterium gilt.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eignung nach VOB/A nach § 16a VOB/A EU
  • Nachweis der Fachkunde für Heizungs- und Sanitärinstallation
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Nach § 16a VOB/A EU zulässig.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Heizung, Sanitär - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Piesbach (Kopie)

Gerüst - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

CPV 45330000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link