Belieferung der Hochschulgastronomie mit Heißgetränken
Was wird ausgeschrieben
Das Studierendenwerk München Oberbayern schreibt die Belieferung seiner gastronomischen Einrichtungen mit Heißgetränken aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren und der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf ca. 681.500 EUR, wobei der Vertrag bei Erreichen eines Kontingents von 750.000 EUR vorzeitig endet.
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Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Heißgetränken. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Laufzeit 01.11.2026 bis 31.10.2028 - mit Option auf Verlängerung um 2 x 1 Jahr. Preisanpassungen können gemäß der Preisgleitklausel in 3-monatigem Intervall vorgenommen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Vertragsende. Wird diese nicht genutzt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.10.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 750.000,00 (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Das Studierendenwerk München Oberbayern sucht einen Lieferanten für Heißgetränke, um die verschiedenen Mensen und Cafeterien der Hochschulen in der Region zu versorgen. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag vergeben, der zunächst zwei Jahre läuft und bei Bedarf um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Ein besonderes Merkmal ist die Preisgleitklausel, die alle drei Monate Anpassungen ermöglicht, sowie eine Obergrenze für das Auftragsvolumen von 750.000 Euro. Die Auswahl des Anbieters erfolgt nicht nur über den Preis, sondern auch durch eine sensorische Qualitätsprüfung der Produkte.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Aufteilung in Lose
1 LotLeistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Heißgetränken. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Laufzeit 01.11.2026 bis 31.10.2028 - mit Option auf Verlängerung um 2 x 1 Jahr. Preisanpassungen können gemäß der Preisgleitklausel in 3-monatigem Intervall vorgenommen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Vertragsende. Wird diese nicht genutzt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.10.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 750.000,00 (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price
Preis (max. 62 Punkte)
- quality
Schwellenwert Frei-Haus Lieferung (max. 2 Punkte)
- cost
Lieferkosten (max. 3 Punkte)
- quality
Sensorische Qualitätsbewertung (max. 30 Punkte)
- quality
Kakaoanteil Pos. 1 (max. 3 Punkte)
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung