Hausmeister- und Winterdienst für Immobilien in Mannheim, Heidelberg und Heddesheim
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.09.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.08.2026
- CPV-Codes
- Hausmeisterdienste (98341140)
- Bekanntmachung
- vergabeportal-bw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 539297-2026
- Verfahrensnummer
- 72bd1827-1e3b-4801-b9d7-5e2efdc7579f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg beauftragt Hausmeister- und Winterdiensttätigkeiten für seine Immobilien in Mannheim, Heidelberg und Heddesheim. Die Leistungen sind für 2.160 Tage vorgesehen; Einzelheiten zu den Tätigkeiten und Standorten sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
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Leistungsbeschreibung
Hausmeister- und Winterdiensttätigkeiten für unsere Immobilien.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Hausmeisterdienst Mannheim, Heidelberg, Heddesheim
Hausmeister- und Winterdiensttätigkeiten für unsere Immobilien in den genannten Leistungsorten. Einzelheiten sowie die Lage der Anlagen ist der Anlage "Pläne" zu entnehmen. Die einzelnen Hausmeistertätigkeiten sind in der "Anlage LV" dargestellt.
Frist: 04.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Sachverhalte, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §§ 123f. GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Zwingende Ausschlussgründe sind bestimmte Verstöße, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken: kein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), kein Verstoß gegen § 21 SchwarzArbG., kein Verstoß gegen das des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Der Bieter hat eine Eigen- und Verpflichtungserklärung mit seinem Angebot einzureichen. Es bleibt der VS vorbehalten, fehlende Nachweise, Erklärungen oder Angaben mit Fristsetzung nachzufordern. Unvollständige Angebote können ohne weitere Rückfrage ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters, fehlende Nachweise nachträglich vorlegen zu dürfen, besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Beim Kriterium Preis werden die Werte zum jeweils besten Wert ins Verhältnis gesetzt und mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
- 70 %
- Als Qualitätskriterium wird ein auf den Leistungsort bezogenes Betriebskonzept gewertet. Dieses Konzept beinhaltet Prozessbeschreibungen, Aussagen zu Organisation und Qualitätssicherung der gesamten in der Leistungsbeschreibung dargelegten Anforderungen an den Hausmeisterdienst. Erwartet werden insbesondere Angaben zu der in der Anlage zum LV genannten Aufgaben, der Pflege der Grün- und Außenanlage, der Sicherstellung des Winterdienstes sowie der Planung des eingesetzten Personals. Das Kriterium Qualität wird in einem Rangfolgeverfahren ermittelt. Erfüllen alle Angebote das jeweilige Unterkriterium gleich gut, erhält jedes die maximal erreichbaren Wertungspunkte. Bei unterschiedlichen Ergebnissen wird die Anzahl der Angebote, die besser abschneiden, von der vorgenannten Gesamtanzahl abgezogen und mit der Wertigkeit multipliziert.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Sachverhalte, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §§ 123f. GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Zwingende Ausschlussgründe sind bestimmte Verstöße, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken: kein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), kein Verstoß gegen § 21 SchwarzArbG., kein Verstoß gegen das des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Der Bieter hat eine Eigen- und Verpflichtungserklärung mit seinem Angebot einzureichen. Es bleibt der VS vorbehalten, fehlende Nachweise, Erklärungen oder Angaben mit Fristsetzung nachzufordern. Unvollständige Angebote können ohne weitere Rückfrage ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters, fehlende Nachweise nachträglich vorlegen zu dürfen, besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 723199-2026
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