TED·474247-2026·Schließt in 12 Tagen

Grundhafte Erneuerung der Autobahn zwischen AK Monheim und AD Düsseldorf-Süd (Hauptlos 2)

Nordrhein-Westfalen
Krefeld, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
BauleistungenInfrastrukturprojekteÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauInfrastrukturAutobahnOeffentliche AuftraggeberBauleistungen
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Juli 2026
12 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die grundhafte Erneuerung eines Autobahnabschnitts zwischen dem Autobahnkreuz Monheim und dem Autobahndreieck Düsseldorf-Süd aus. Es handelt sich um das Hauptlos 2 mit einer Bauzeit von 216 Tagen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A059, grundhafte Erneuerung AK Monhm. - AD Ddf-Süd, Hauptlos 2, km 4,700-0,000

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant die grundhafte Erneuerung eines Autobahnabschnitts zwischen dem Autobahnkreuz Monheim und dem Autobahndreieck Düsseldorf-Süd. Bei diesem Projekt, das als Hauptlos 2 bezeichnet wird, handelt es sich um eine umfassende Sanierung der Fahrbahnbefestigung. Die Bauzeit für diese Arbeiten ist auf 216 Tage angesetzt. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei das wirtschaftlichste Angebot allein über den Preis bestimmt wird.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Hauptlos 2, km 4,700-0,000

Hauptlos 2, km 4,700-0,000

CPV 45000000, 45233124Frist 21. Juli 2026216 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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