Grundhafte Erneuerung der Autobahn A59 zwischen Autobahnkreuz Monheim und Autobahndreieck Düsseldorf-Süd

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die grundhafte Erneuerung der A59 im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Monheim und dem Autobahndreieck Düsseldorf-Süd aus. Es handelt sich um das Hauptlos 2 mit einer Bauzeit von 216 Tagen. Der Auftrag umfasst umfangreiche Straßenbauarbeiten im Bereich der Autobahninfrastruktur.
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A059, grundhafte Erneuerung AK Monhm. - AD Ddf-Süd, Hauptlos 2, km 4,700-0,000
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die grundhafte Erneuerung eines Abschnitts der Autobahn A59 zwischen dem Autobahnkreuz Monheim und dem Autobahndreieck Düsseldorf-Süd. Bei dieser Baumaßnahme wird die Fahrbahn grundlegend saniert, um die Verkehrssicherheit und Infrastruktur langfristig zu erhalten. Das Projekt ist als Hauptlos 2 ausgeschrieben und auf eine Ausführungsdauer von 216 Tagen ausgelegt. Da es sich um ein öffentliches Infrastrukturprojekt handelt, müssen Bieter die üblichen Nachweise zur Eignung, wie etwa die steuerliche Zuverlässigkeit und die Einhaltung von Sozialversicherungspflichten, erbringen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotHauptlos 2, km 4,700-0,000
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung