Grundhafte Erneuerung der Autobahn A59 zwischen Autobahnkreuz Monheim und Autobahndreieck Düsseldorf-Süd
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die grundhafte Erneuerung eines Autobahnabschnitts der A59 zwischen dem Autobahnkreuz Monheim und dem Autobahndreieck Düsseldorf-Süd aus. Es handelt sich um das Hauptlos 2 mit einer Bauzeit von 216 Tagen. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A059, grundhafte Erneuerung AK Monhm. - AD Ddf-Süd, Hauptlos 2, km 4,700-0,000
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die grundhafte Erneuerung eines Teilstücks der Autobahn A59 in Nordrhein-Westfalen. Bei diesem Projekt, das als Hauptlos 2 bezeichnet wird, wird die Fahrbahn auf dem Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Monheim und dem Autobahndreieck Düsseldorf-Süd umfassend saniert. Die Bauzeit für diese Maßnahme ist auf 216 Tage angesetzt. Da der Zuschlag allein über den Preis erfolgt, ist eine effiziente Kalkulation für interessierte Bauunternehmen entscheidend.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotHauptlos 2, km 4,700-0,000
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 27. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung