Erweiterung der LAN- und WLAN-Infrastruktur inklusive Network Access Control

Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis schreibt die Lieferung von Hardware, Software und Lizenzen zur Erweiterung seiner Netzwerkumgebung aus. Der Auftrag ist in zwei Lose für LAN- und WLAN-Komponenten unterteilt und dient der Ausstattung neuer Arbeitsplätze im Dienstleistungszentrum. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 4. August 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von Hardware-, Software und Lizenzkomponenten zur Erweiterung der bestehenden LAN-/ WLAN-Infrastruktur des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis. Die zu beschaffenden Komponenten dienen dem Aufbau und Betrieb einer leistungsfähigen, sicheren und zentral verwaltbarenNetzwerkumgebung für die neu errichteten Arbeitsplätze und Funktionsbereiche im Dienstleistungszentrum des Landratsamtes.
Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis modernisiert und erweitert seine IT-Netzwerktechnik, um neue Arbeitsplätze im Dienstleistungszentrum anzubinden. Dabei geht es konkret um die Beschaffung von Hardware und Lizenzen für kabelgebundene Netzwerke (LAN) sowie für drahtlose Netzwerke (WLAN), inklusive einer zentralen Sicherheitslösung zur Zugangskontrolle (Network Access Control). Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils die spezifischen Komponenten für LAN und WLAN abdecken. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, wie etwa Verstößen gegen das Mindestlohngesetz oder Schwarzarbeit, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Eigenerklärung, Nachweise, Zertifikate
Aufteilung in Lose
2 LoteKomponenten für die LAN Infrastruktur
Lieferung von Komponenten für die WLAN - Infrastruktur
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung