Rahmenvertrag zur Lieferung von Peripherie-Hardware (Drucker und Scanner)

Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Rahmenverträge für die Lieferung von Hardwarekomponenten aus. Die Beschaffung umfasst 19 Lose, die nach Geräteklassen (Drucker und Scanner) sowie Bedarfsträgern unterteilt sind. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf rund 14,5 Millionen Euro.
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Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Rahmenverträge über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen aus. Die Beschaffung erfolgt für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die Ausschreibung ist nach Gerätearten und Bedarfsträgern in einzelne Lose gegliedert.
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) sucht für eine Einkaufsgemeinschaft der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland neue Lieferanten für Peripheriegeräte. Es geht um einen Rahmenvertrag für verschiedene Drucker- und Scannermodelle, die in insgesamt 19 einzelne Lose unterteilt sind. Das bedeutet, dass Unternehmen sich gezielt auf bestimmte Gerätetypen oder Regionen bewerben können. Einzige Entscheidungsgrundlage für den Zuschlag ist der Preis, wobei die jeweils führenden Bieter im Anschluss eine Teststellung ihrer Geräte durchlaufen müssen. Der geschätzte Gesamtwert für alle Lose liegt bei über 14 Millionen Euro.
Aufteilung in Lose
19 LoteLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Zuschlagskriterien
19 Kriterien- price1%
Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
- price1%
Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
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Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung