TED·453062-2026

Software-Update und Migration der Fahrzeug-Prüfstandssysteme (iGEM 2)

Schleswig-Holstein
Flensburg, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
IT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungAutomobilindustrieSoftware MigrationAutomatisierungstechnikPruefstandIt DienstleistungOeffentliche VerwaltungWindows Upgrade
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Kraftfahrt-Bundesamt schreibt die Migration der Automatisierungssoftware iGEM 2 von Version R10 auf R13 aus. Der Auftrag umfasst zudem ein Betriebssystem-Upgrade auf Windows 11 für die bestehenden Fahrzeug-Prüfstandssysteme. Es handelt sich um ein spezialisiertes IT-Dienstleistungsprojekt zur Modernisierung der Prüftechnik.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Software‑Update iGEM 2 Automation + Windows 11‑Upgrade für die im Kraftfahrt‑Bundesamt eingesetzten Fahrzeug‑Prüfstandssysteme

VergabeHero-Einschätzung

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg modernisiert seine Fahrzeug-Prüfstandssysteme durch ein Software-Update. Dabei wird die Automatisierungssoftware iGEM 2 von der Version R10 auf die aktuelle Version R13 migriert und gleichzeitig das Betriebssystem auf Windows 11 aktualisiert. Da es sich um hochspezialisierte Prüfstandstechnik handelt, ist ein tiefes Verständnis der bestehenden Systemarchitektur erforderlich. Der Auftrag richtet sich an IT-Dienstleister mit Erfahrung in der industriellen Automatisierung und Prüfstandstechnik.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000HAL: Projekt Automatisierung der beiden Prüfstände - Migration iGEM 2 R 10 auf iGEM R13

Software‑Update iGEM 2 Automation + Windows 11‑Upgrade für die im Kraftfahrt‑Bundes-amt eingesetzten Fahrzeug‑Prüfstandssysteme:

CPV 72268000, 30210000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero