Haftpflichtversicherung für den Flughafen Köln/Bonn

Was wird ausgeschrieben
Der Flughafen Köln/Bonn schreibt eine kombinierte Haftpflichtversicherung für den Flughafenbetrieb ab dem 01.01.2027 aus. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem Betriebs-, Produkt-, Umwelt- und Luftfahrthaftpflicht mit einer Deckungssumme von 500 Mio. EUR. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 550.000 EUR.
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Die Flughafen Köln/Bonn GmbH beabsichtigt, die Haftpflichtversicherung (Deckungssumme 500 Mio. € mit einem Jahresselbstbehalt von 240.000 €) für den internationalen Verkehrsflughafen Köln/Bonn Konrad Adenauer ab dem 01.01.2027 neu zu vergeben. Kombinierte Haftpflichtversicherung: Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht einschl. Luftfahrtprodukthaftpflicht, Umwelthaftpflicht, Umweltschaden, Luftfahrthaftpflicht, Luftfahrtexedentenhaftpflicht‚ Krieg‘
Der Flughafen Köln/Bonn sucht einen neuen Versicherungspartner für seine umfassende Haftpflichtversicherung. Diese deckt verschiedene Risiken ab, die für den Betrieb eines internationalen Verkehrsflughafens entscheidend sind, wie etwa Schäden durch den Flugbetrieb, Umweltschäden oder Produkthaftung. Der Vertrag soll zum 1. Januar 2027 starten und bietet eine Deckungssumme von 500 Millionen Euro bei einem Selbstbehalt von 240.000 Euro. Interessierte Versicherungsunternehmen müssen neben den üblichen Eignungsnachweisen auch spezifische Erklärungen zu Sanktionen und Ausschlussgründen vorlegen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen gemäß BMWK-Rundschreiben
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: "Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt. - Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. - Vorlage Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB. - Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Bietern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden.
Aufteilung in Lose
1 LotKombinierte Haftpflichtversicherung: Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht einschl. Luftfahrtprodukthaftpflicht, Umwelthaftpflicht, Umweltschaden, Luftfahrthaftpflicht, Luftfahrtexedentenhaftpflicht‚ Krieg
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- quality
"Erhöhte Versicherungssummen in UHV und USV"
Zeitplan
- 13. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung