Beschaffung von Patientenmonitoren und Monitoring-Zentrale für das Klinikum Bad Salzungen
Was wird ausgeschrieben
Das Klinikum Bad Salzungen schreibt die Lieferung und Inbetriebnahme von 16 Patientenmonitoren sowie einer zentralen Überwachungseinheit für den Erweiterungsneubau der Endoskopie aus. Aufgrund technischer Kompatibilitätsanforderungen mit der bestehenden Infrastruktur ist die Verwendung von Geräten der Firma GE Healthcare zwingend vorgeschrieben. Der Auftrag umfasst neben der Hardware auch die Montage, Konfiguration und Einweisung des Personals.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Klinikum Bad Salzungen beabsichtigt, im Zuge des Erweiterungsneubaus der Endoskopie, die vorhandene Monitoringausstattung zu erweitern und teilweise zu erneuern. In der Endoskopieabteilung sowie in der MRT-Abteilung befinden sich zukünftig 16 Überwachungsmonitore und ein Vital-ParameterMonitoring Zentrale. Aktuell werden die Monitore der Fa. GE Healthcare, Typ B450 verwendet. Mit Neubau des Klinikums stehen vier zusätzliche Endoskopieräume sowie 10 zusätzliche Aufwachbetten zur Verfügung, die mit Patientenüberwachungstechnik auszustatten sind. Um Fehlfunktionen, Kompatibilitätsrisiken und einen erhöhten Schulungs- und Serviceaufwand zu vermeiden, hat der Auftraggeber sein Leistungsbestimmungsrecht dahingehend ausgeübt, dass er auf dieselbe Technik zurückgreift, die bereits im Haus und sogar auf den betroffenen Stationen vorhanden ist. Da hier auch kritische Patienten liegen können, die schnell auf die Intensivstation umverlegt werden müssen, ist eine Kompatibilität der Patientenüberwachungstechnik innerhalb des Klinikums notwendig. Im Bedarfsfall müssen die Monitore zusammen mit dem Patienten verlegt werden. Daher dürfen nur Monitore der Fa. Ge Healthcare angeboten werden.
Das Klinikum Bad Salzungen erweitert seine Endoskopie-Abteilung und benötigt dafür neue Patientenüberwachungstechnik. Konkret geht es um 16 Monitore für Endoskopieräume und Aufwachbetten sowie eine zentrale Überwachungseinheit. Da das Krankenhaus bereits Geräte des Herstellers GE Healthcare (Typ B450) nutzt, müssen die neuen Geräte aus Kompatibilitätsgründen zwingend vom selben Hersteller stammen, um einen reibungslosen Betrieb und Patiententransfers zu gewährleisten. Der Auftrag beinhaltet die Lieferung, Montage, Konfiguration und die Einweisung des medizinischen Personals.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Art. 5k VO 833/2014)
- Eigenerklärung nach Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Rein nationale Ausschlussgründe: I. Angabe mittels Eigenerklärung (Anlage 2 - Bestandteil der Vergabeunterlagen) Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. II. Angabe mittels Eigenerklärung ("Anlage 3 Eigenerklärung zu Russland Sanktionen der EU" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 III. Angabe mittels Eigenerklärung ("Anlage 4 Eigenerklärung nach ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Diese Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Es gelten die Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
1 Lot1. Monitoring 1.1. Hämodynamisches Monitoring 1.1.10. Patientenmonitor, Endoskopie und Aufwachraum 14 Patientenmonitore 1.1.20 Patientenmonitor. Vorbereitung MRT In dieser Position wird der Monitor im Bereich Vorbereitung MRT verwendet. Dieser Monitor entspricht in Aufbau und Funktion dem in Pos. 1.1.10 zuvor beschriebenen hämodynamischen Monitoringsystem. 1.1.30. Patientenüberwachungszentrale Lieferung, betriebsfertige Montage, Konfiguration, Einweisung und Inbetriebnahme einer zentralen Patientenüberwachungszentrale zur zentralen Darstellung, Alarmierung, Speicherung und Verwaltung von Vitaldaten der angeschlossenen Patientenmonitore des GE CARESCAPE Monitoringsystems. 1.2. Monitoring - amagnetisch 1.2.10. MRT-Patientenmonitor Lieferung, betriebsfertige Montage, Konfiguration, Einweisung und Inbetriebnahme eines amagnetischen MRT-Patientenmonitors zur kontinuierlichen Überwachung von Erwachsenen-, Kinder- und Neugeborenenpatienten während MRT-Untersuchungen.
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung