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Neubau und Betrieb des H2 Solution Lab for Hydrogen Applications

Westfälische HochschuleGelsenkirchen, GermanyVeröffentlicht 18. Mai 2026
Auftragswert
€51M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
15. Juni 2026
17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen plant den Bau und Betrieb eines Forschungsneubaus für Wasserstoffanwendungen in einer Öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP). Das Projekt umfasst die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der Laborinfrastruktur inklusive hochspezialisierter Wasserstofftechnik sowie ein langfristiges Gebäudemanagement über etwa 25 Jahre. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 2.000 m².

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen (WH) plant den Neubau des "H2 Solution Lab for Hydrogen Applications". Es handelt sich um einen Forschungsneubau mit ca. 2.000 m² Grundfläche, einschließlich hochspezialisierter Wasserstofftechnik mit 1 MW H2 Leistung (Elektrolyse, Brennstoffzellenmodule, Speicher, Verdichter u.a.), und soll sowohl für Forschungs- und Entwicklungsarbeit als auch für Demonstrations- und Transferaktivitäten genutzt werden. Zusätzlich sind Arbeitsplätze für Forschungszwecke (mit Laborelementen) sowie Büro- und Seminarräume vorgesehen. Ziel ist die Errichtung und der Betrieb des Gebäudes durch einen Privaten Partner in einer Öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP). Die Vergabe wird im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt und soll in einem Los erfolgen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen schreibt den Neubau und den langfristigen Betrieb eines Forschungszentrums für Wasserstofftechnologien aus, das sogenannte H2 Solution Lab. Das Projekt wird als Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) umgesetzt, bei der ein privater Partner nicht nur den Bau übernimmt, sondern auch für rund 25 Jahre das technische und kaufmännische Gebäudemanagement verantwortet. Das Gebäude umfasst neben Büro- und Seminarräumen auch hochspezialisierte Laboreinrichtungen für Wasserstoffanwendungen mit einer Leistung von 1 Megawatt. Interessierte Unternehmen müssen sowohl die bauliche Umsetzung als auch die komplexe technische Inbetriebnahme der Wasserstoffanlagen sicherstellen.

BauleistungenIT-DienstleistungenForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungBildung und ForschungEnergieWasserstofftechnologieOeffentlich Private PartnerschaftForschungsbauGebaeudemanagementHochschulbauInfrastrukturprojekt
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz
  • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
  • Nachweis über die Erfüllung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerzahlungen
  • Eigenerklärung zur Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (kein Insolvenzverfahren)
  • Eigenerklärung zur beruflichen Integrität

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

1. Abgabe der Eigenerklärung, dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetztes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) führen können. 2. Abgabe der Eigenerklärung "Russland-Sanktionen" Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 VOB/A zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Unterlagen oder Preisangaben werden bei Bedarf nachgefordert, § 16a EU Abs. 3 VOB/A

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001H2SOLLAB

Gegenstand des Verfahrens ist es, einen Partner (Unternehmen oder eine Bietergemeinschaft) zu finden, der im Rahmen der Realisierung wesentliche Teile der Planung, die bauliche Errichtung der Infrastruktur und deren Inbetriebnahme inkl. Montage und Inbetriebnahme der Wasserstofftechnik übernimmt sowie im Rahmen einer vrsl. 25 jährigen Betriebsphase das kaufmännische und technische Gebäudemanagement (inkl. Inspektion, Wartung und Instandsetzung) durchführt. In Abgrenzung dazu soll im Rahmen des Auftrags die Leistung der Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung) der Hauptkomponenten der Wasserstofftechnik wie Elektrolyseur, Brennstoffzellensystem und Verdichter für bis zu 15 Jahre übernommen werden. Das Projekt wird maßgeblich durch Fördermittel finanziert. Der zeitliche Rahmen sieht die Durchführung des ÖPP-Verfahrens voraussichtlich ab Q2 2026 bis Q1 2027 vor, mit anschließender Bau- und Betriebsaufnahme bis Q4 2029. Die aktuelle Kostenprognose für die Realisierung des H2 Solution Lab liegt nach derzeitiger Kalkulation bei rund 30 bis 35 Mio. EUR brutto und wird mit Bewilligungsbescheid für die weitere Förderung zu Beginn der Förderphase 2 fixiert. Die Kostenprognose für die 25 jährige Betriebsphase liegt bei rund 10 bis 15 Mio. EUR brutto Preisstand heute.

CPV 45210000, 45214600, 45214610, 45300000, 71000000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link