Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Auftragswert
€250k
Zuschlag am
25. Juni 2026
Gutachterliche Prüfung zur Sicherheit gegen Flugzeugabsturz für das Zwischenlager NORD

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beauftragt eine gutachterliche Prüfung zur Sicherheit einer Neutronenquelle bei einer temporären Einlagerung im Zwischenlager NORD. Untersucht werden soll, ob ein gezielter Flugzeugabsturz zu gefährlichen Wechselwirkungen mit dem dort bereits gelagerten Inventar führen könnte. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 250.000 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das BASE ist gemäß § 23d Satz 1 Nr. 8 AtG für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoff nach § 5 AtG zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit verwahrt das BASE eine sog. Neutronenquelle. Das Gebäude, in dem die Quelle derzeit verwahrt wird, soll demnächst aufgegeben werden. Mit Blick darauf muss das für die staatliche Verwahrung genutzte Gebäude geräumt und die Quelle temporär im Zwischenlager NORD (ZLN) verwahrt werden. In Anwendung von § 5 Abs. 5 AtG hat sich die Aufbewahrung der Quelle im ZLN an den sicherungstechnischen Anforderungen bei der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG zu orientieren. Hierbei ist u.a. zu bewerten, ob es aufgrund der temporären Einlagerung der Quelle infolge eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu Wechselwirkungen mit dem bereits eingelagerten Inventar kommt, welche in Summe dann zu einer erheblichen Freisetzung aufgrund dieses Szenarios führen könnten.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) benötigt ein technisches Gutachten für die temporäre Lagerung einer Neutronenquelle im Zwischenlager NORD. Im Fokus steht die sicherheitstechnische Bewertung eines extremen Szenarios: Es soll geprüft werden, ob ein gezielter Flugzeugabsturz auf das Lager zu einer gefährlichen Kettenreaktion oder einer Freisetzung von radioaktivem Material führen könnte, wenn die neue Quelle dort untergebracht wird. Diese Prüfung ist notwendig, um die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen zu erfüllen. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Gutachter im Bereich Nuklearsicherheit.
Aufteilung in Lose
1 LotDas BASE ist gemäß § 23d Satz 1 Nr. 8 AtG für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoff nach § 5 AtG zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit verwahrt das BASE eine sog. Neutronenquelle. Das Gebäude, in dem die Quelle derzeit verwahrt wird, soll demnächst aufgegeben werden. Mit Blick darauf muss das für die staatliche Verwahrung genutzte Gebäude geräumt und die Quelle temporär im Zwischenlager NORD (ZLN) verwahrt werden. In Anwendung von § 5 Abs. 5 AtG hat sich die Aufbewahrung der Quelle im ZLN an den sicherungstechnischen Anforderungen bei der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG zu orientieren. Hierbei ist u.a. zu bewerten, ob es aufgrund der temporären Einlagerung der Quelle infolge eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu Wechselwirkungen mit dem bereits eingelagerten Inventar kommt, welche in Summe dann zu einer erheblichen Freisetzung aufgrund dieses Szenarios führen könnten.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100% Preis
Zeitplan
- 17. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an TÜV SÜD Industrie Service GmbH · €250k