Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Ziff Davis Ireland Limited (Ookla International)

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

29. Apr. 2026

TED·359488-2026

Erstellung eines Gutachtens zur Qualität der Mobilfunkversorgung

Nordrhein-Westfalen
Mainz, Germany·Veröffentlicht 27. Mai 2026
IT-DienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungTelekommunikationMobilfunkGutachtenTelekommunikationRegulierungsbehoerdeDatenanalyse
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesnetzagentur schreibt die Erstellung eines Gutachtens zur Qualität der Mobilfunkversorgung aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der regulatorischen Analyse. Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gutachten "Qualität der Mobilfunkversorgung"

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesnetzagentur sucht einen Dienstleister für die Erstellung eines Gutachtens, das die Qualität der Mobilfunkversorgung in Deutschland bewertet. Ziel ist es, fundierte Daten über die tatsächliche Netzabdeckung und Leistungsfähigkeit der Mobilfunknetze zu gewinnen, um regulatorische Entscheidungen zu stützen. Der Auftrag umfasst die methodische Analyse und Auswertung entsprechender Versorgungsdaten. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt um den Auftrag bewerben, wobei die Qualität des Konzepts mit 65 Prozent stärker gewichtet wird als der Preis mit 35 Prozent.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Gutachten Qualität der Mobilfunkversorgung

Siehe Leistungsbeschreibung i.V.m. dem Leistungsverzeichnis

CPV 79000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Gewichtung

    65%
  • price

    Preis

    35%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Apr. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Ziff Davis Ireland Limited (Ookla International)

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero