TED·432651-2026·Schließt in 28 Tagen

GU-Controlling für den Neubau des Stadions Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark

Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
23. Juli 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin schreibt das GU-Controlling für den zweiten Bauabschnitt des Stadionneubaus im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark aus. Der Auftrag umfasst die Überwachung von Kosten, Terminen und Qualität sowie die Prüfung von Planungs- und Ausführungsleistungen während der gesamten Projektlaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt 711 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubau des Stadions Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark Berlin-2. Bauabschnitt (LPH anteilig 3-4, 5-9) Es ist vorgesehen die LP5-LP9 durch einen Generalunternehmer mit Planungsanteilen separat zu vergeben. Die hier betreffende Leistung ist das GU-Controlling im Rahmen des Neubaus des Stadions im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (2. Bauabschnitt), welches der Sicherstellung der Einhaltung von Kosten-, Termin- und Qualitätszielen über alle Projektphasen von der Planung bis zur Gewährleistung, dient. Es umfasst dabei die systematische Prüfung, Überwachung, Dokumentation und Beratung auf Basis der vertraglichen und technischen Vorgaben (insb. FLB und GU-Vertrag) in enger Abstimmung mit Auftraggeber und Projektsteuerung. Zu den wesentlichen Leistungen zählen die Einarbeitung in sämtliche Projektunterlagen, die Prüfung und Bewertung der Ausführungsplanung, die kontinuierliche Qualitäts- und Fortschrittskontrolle in der Bauausführung mittels Soll-Ist-Vergleichen und Baubegehungen, die frühzeitige Identifikation und Nachverfolgung von Mängeln, die Prüfung von Rechnungen und Nachträgen sowie die Sicherstellung einer vollständigen Projektdokumentation. Darüber hinaus beinhaltet das GU-Controlling die Mitwirkung bei Abnahmeprozessen einschließlich Abnahmeempfehlung, ein strukturiertes Mängelmanagement sowie die fachliche Begleitung während der Gewährleistungsphase bis hin zur abschließenden Bewertung und Freigabe von Sicherheiten.

VergabeHero-Einschätzung

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sucht einen Dienstleister für das sogenannte GU-Controlling beim Neubau des Stadions im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark. Da die eigentliche Bauausführung durch einen Generalunternehmer (GU) erfolgt, übernimmt der Auftragnehmer die Rolle eines unabhängigen Kontrolleurs, der sicherstellt, dass der Generalunternehmer die vereinbarten Kosten, Termine und Qualitätsstandards einhält. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Prüfung von Planungsunterlagen, die Überwachung der Bauausführung vor Ort, die Rechnungsprüfung sowie das Mängelmanagement bis zum Ende der Gewährleistungsphase. Der Auftrag ist auf eine Dauer von 711 Tagen angelegt.

BauleistungenIngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenBauprojektmanagementOeffentliche VerwaltungStadionbauGu ControllingBerlinHochbau
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
  • Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
  • Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formular IV 124 F

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Angaben in den Vergabeunterlagen (z.B.: IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung, Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Vertrag) sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Generalplanerleistungen - 71540000-5 Bauverwaltungsleistungen -ID26118Ge

Neubau des Stadions Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark Berlin-2. Bauabschnitt (LPH anteilig 3-4, 5-9) Es ist vorgesehen die LP5-LP9 durch einen Generalunternehmer mit Planungsanteilen separat zu vergeben. Die hier betreffende Leistung ist das GU-Controlling im Rahmen des Neubaus des Stadions im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (2. Bauabschnitt), welches der Sicherstellung der Einhaltung von Kosten-, Termin- und Qualitätszielen über alle Projektphasen von der Planung bis zur Gewährleistung, dient. Es umfasst dabei die systematische Prüfung, Überwachung, Dokumentation und Beratung auf Basis der vertraglichen und technischen Vorgaben (insb. FLB und GU-Vertrag) in enger Abstimmung mit Auftraggeber und Projektsteuerung. Zu den wesentlichen Leistungen zählen die Einarbeitung in sämtliche Projektunterlagen, die Prüfung und Bewertung der Ausführungsplanung, die kontinuierliche Qualitäts- und Fortschrittskontrolle in der Bauausführung mittels Soll-Ist-Vergleichen und Baubegehungen, die frühzeitige Identifikation und Nachverfolgung von Mängeln, die Prüfung von Rechnungen und Nachträgen sowie die Sicherstellung einer vollständigen Projektdokumentation. Darüber hinaus beinhaltet das GU-Controlling die Mitwirkung bei Abnahmeprozessen einschließlich Abnahmeempfehlung, ein strukturiertes Mängelmanagement sowie die fachliche Begleitung während der Gewährleistungsphase bis hin zur abschließenden Bewertung und Freigabe von Sicherheiten.

CPV 71540000, 71200000, 71248000, 71251000, 71300000, 71315000, 71315300Frist 23. Juli 2026711 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis (gem. Vergabeunterlagen Formular IV 2111EUF Gewichtung der Zuschlagskriterien)

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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