TED·426098-2026·Schließt in 31 Tagen

Fassadenarbeiten (vorgehängte gedämmte Plattenfassaden)

Gemeinde LimbachLimbach, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
23. Juli 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Limbach schreibt Fassadenarbeiten für ein Bauvorhaben aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von ca. 88 m² Aluminium-Verbundplatten sowie ca. 147 m² HPL-Platten auf einer Metallunterkonstruktion. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 23. Juli 2026.

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Fassadenarbeiten (vorgehängte gedämmte Plattenfassaden)

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Limbach sucht einen Fachbetrieb für die Erneuerung oder Errichtung von Fassadenflächen. Konkret geht es um die Montage von insgesamt rund 235 Quadratmetern gedämmter Fassadenverkleidung, bestehend aus Aluminium-Verbundplatten und HPL-Platten (hochverdichtete Schichtpressstoffplatten), die jeweils auf einer Metallunterkonstruktion befestigt werden. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf den Auftrag bewerben. Der Fokus bei der Vergabe liegt rein auf dem Preis.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungFassadenbauBauleistungenOeffentliche AusschreibungHandwerkFassadendämmung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000GTL LV 23 - Fassadenarbeiten

• ca. 88m² gedämmte Fassaden aus Aluminium-Verbundplatten, Stärke 4mm, auf Metallunterkonstruktion liefern und montieren • ca.147m² gedämmte Fassaden aus HPL-Platten auf Metallunterkonstruktion liefern und montieren

CPV 45443000Frist 23. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    .

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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