Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

25. Aug. 2025

TED·486908-2026

Bauleistungen und Oberleitungsanlagen auf der Bahnstrecke Passau - Plattling

Bayern
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturVerkehrÖffentliche VerwaltungBahninfrastrukturOberleitungsanlagenBauleistungenSchienenverkehrInfrastrukturprojekt
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt Bauleistungen sowie die Errichtung von Oberleitungsanlagen (OLA) für den Streckenabschnitt zwischen Passau und Plattling (km 3,278 bis km 53,844) aus. Es handelt sich um eine Modifikation eines bestehenden Auftrags, der allgemeine Bauleistungen und elektrotechnische Infrastruktur umfasst. Der Auftrag ist in Fachlose unterteilt, wobei hier speziell das Los für die Oberleitungsanlagen (VL2) adressiert wird.

Vollständige Beschreibung anzeigen

GS5830 Abschn. 1 Passau - Plattling (km 3,278 - km 53,844) VL1: Allg. Bauleistung, VL2: OLA

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn für den Betrieb der Schieneninfrastruktur, lässt Arbeiten an der Bahnstrecke zwischen Passau und Plattling durchführen. Der Auftrag umfasst allgemeine Bauarbeiten sowie die Installation und Instandsetzung von Oberleitungsanlagen, die für den elektrischen Zugbetrieb notwendig sind. Die Maßnahme erstreckt sich über einen Bereich von rund 50 Kilometern. Da es sich um eine Modifikation eines laufenden Projekts handelt, liegt der Fokus auf der Anpassung oder Ergänzung der bestehenden Infrastruktur. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: GS5830 Abschn. 1 Passau - Plattling)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VL2: OLA

VL2: OLA

CPV 45234116
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Aug. 2025
    Zuschlag erteilt
    €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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