Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Keller Tersch GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

6. Juli 2026

TED·476531-2026

Neugestaltung der Außenanlagen am Tiefhof der Grundschule Stöckheim

Niedersachsen
Braunschweig, Germany·Veröffentlicht 10. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungLandschaftsbauTiefbauOeffentliche VerwaltungPflasterarbeitenSchulbau
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Braunschweig schreibt die landschaftsbauliche Gestaltung der Außenanlagen am Tiefhof der Grundschule Stöckheim aus. Der Auftrag umfasst Pflasterarbeiten, den Einbau von Sitz- und Blockstufen sowie Pflanzarbeiten. Die Ausführung erfolgt als Einzelauftrag.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Außenanlagen Tiefhof

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Braunschweig sucht einen Fachbetrieb für die Neugestaltung der Außenanlagen am Tiefhof der Grundschule Stöckheim. Die Arbeiten umfassen unter anderem das Verlegen von etwa 225 Quadratmetern Betonsteinpflaster, den Bau von Sitz- und Blockstufen sowie die Anlage von Grünflächen inklusive Baumpflanzungen. Es handelt sich um ein klassisches Garten- und Landschaftsbauprojekt, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung in der Gestaltung von Außenanlagen im öffentlichen Raum haben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001GS Stöckheim - Außenanlagen Tiefhof_MS

Art und Umfang der Leistung: Betonsteinpflaster ca. 225 m² Sitzstufen ca. 43 m Blockstufen ca. 34 m Betonbänke ca. 13 m Winkelstützen ca. 38 m Pflanzflächen ca. 95 m² Baumpflanzungen 4 St.

CPV 45112700
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Keller Tersch GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero