Grundwassermonitoring und Laboranalytik für das Landesmessnetz Brandenburg
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg schreibt das Grundwassermonitoring für den Zeitraum Herbst 2026 bis Frühjahr 2027 aus. Der Auftrag umfasst die Probenahme an zahlreichen Messstellen sowie die chemische Laboranalytik zur Erfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Vergabe erfolgt in vier regionalen Losen (Nordwest, Nordost, Südwest, Südost).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Landesamt für Umwelt (LfU) wirkt als Fachbehörde beim Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, des Brandenburgischen Wassergesetzes und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen mit und ermittelt in diesem Rahmen die wasserwirtschaftlichen Grundlagen des Wasserhaushaltes (§ 126 BbgWG). Durch das LfU wird das Landesmessnetz Grundwasserbeschaffenheit Brandenburg hoheitlich betrieben. Das regelmäßige Monitoring des Landesmessnetzes Grundwasserbeschaffenheit Brandenburg dient zur Erfüllung der Pflichten aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Europäischen Nitratrichtlinie. Das Monitoring umfasst hierbei vorrangig die Grundwasserprobenahme und Analytik von oberflächennahem Grundwasser.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg sucht Dienstleister für die Überwachung der Grundwasserqualität im gesamten Bundesland. Die Aufgabe besteht darin, an über 700 Messstellen Wasserproben zu entnehmen, diese im Labor auf verschiedene Inhaltsstoffe zu untersuchen und die Ergebnisse auf Plausibilität zu prüfen. Dies ist notwendig, um gesetzliche Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie zu erfüllen. Die Ausschreibung ist in vier geografische Gebiete (Lose) unterteilt, auf die sich Unternehmen bewerben können. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: EU-WRRL Grundwassermonitoring Landesmessnetz B Herbst 2026 - Frühjahr 2027)
Aufteilung in Lose
4 LoteGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 774 Grundwassermessstellen (GWM) zu beproben und die Wasserproben anschließend auf ausgewählte Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Die Grundwassermessstellen werden im Herbst 2026 (September bis November) beprobt. Bei Verlängerung des Vertrags erfolgt eine zweite Probennahme im Frühjahr 2027 (März bis Juni). An einigen Messstellen werden zusätzlich jeweils 2 Gefäße im Herbst und im Frühjahr befüllt zur anschließenden Stickstoff- Argon- Untersuchung an das vom LfU beauftragten externen Labores. Die dafür ausgewählten Messstellen gehen aus Messstellenübersichtsliste/Anlage 1 hervor. Diese Leistung ist Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens (VB-26-135), das parallel zur hiesigen Ausschreibung veröffentlicht ist. Die Finanzierung der zusätzlichen N2-Ar-Beprobung im Jahr 2027 ist derzeit noch nicht gesichert.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 774 Grundwassermessstellen (GWM) zu beproben und die Wasserproben anschließend auf ausgewählte Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Die Grundwassermessstellen werden im Herbst 2026 (September bis November) beprobt. Bei Verlängerung des Vertrags erfolgt eine zweite Probennahme im Frühjahr 2027 (März bis Juni). An einigen Messstellen werden zusätzlich jeweils 2 Gefäße im Herbst und im Frühjahr befüllt zur anschließenden Stickstoff- Argon- Untersuchung an das vom LfU beauftragten externen Labores. Die dafür ausgewählten Messstellen gehen aus Messstellenübersichtsliste/Anlage 1 hervor. Diese Leistung ist Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens (VB-26-135), das parallel zur hiesigen Ausschreibung veröffentlicht ist. Die Finanzierung der zusätzlichen N2-Ar-Beprobung im Jahr 2027 ist derzeit noch nicht gesichert.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 774 Grundwassermessstellen (GWM) zu beproben und die Wasserproben anschließend auf ausgewählte Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Die Grundwassermessstellen werden im Herbst 2026 (September bis November) beprobt. Bei Verlängerung des Vertrags erfolgt eine zweite Probennahme im Frühjahr 2027 (März bis Juni). An einigen Messstellen werden zusätzlich jeweils 2 Gefäße im Herbst und im Frühjahr befüllt zur anschließenden Stickstoff- Argon- Untersuchung an das vom LfU beauftragten externen Labores. Die dafür ausgewählten Messstellen gehen aus Messstellenübersichtsliste/Anlage 1 hervor. Diese Leistung ist Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens (VB-26-135), das parallel zur hiesigen Ausschreibung veröffentlicht ist. Die Finanzierung der zusätzlichen N2-Ar-Beprobung im Jahr 2027 ist derzeit noch nicht gesichert.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 774 Grundwassermessstellen (GWM) zu beproben und die Wasserproben anschließend auf ausgewählte Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Die Grundwassermessstellen werden im Herbst 2026 (September bis November) beprobt. Bei Verlängerung des Vertrags erfolgt eine zweite Probennahme im Frühjahr 2027 (März bis Juni). An einigen Messstellen werden zusätzlich jeweils 2 Gefäße im Herbst und im Frühjahr befüllt zur anschließenden Stickstoff- Argon- Untersuchung an das vom LfU beauftragten externen Labores. Die dafür ausgewählten Messstellen gehen aus Messstellenübersichtsliste/Anlage 1 hervor. Diese Leistung ist Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens (VB-26-135), das parallel zur hiesigen Ausschreibung veröffentlicht ist. Die Finanzierung der zusätzlichen N2-Ar-Beprobung im Jahr 2027 ist derzeit noch nicht gesichert.
Zuschlagskriterien
12 Kriterien- price40%
Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.
- quality30%
"Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt); ausgenommen davon ist die einzuhaltene BG bei den ""orange"" markierten Paramatern" 10 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter 8 Punkte: wenn ein bis zwei Parameter nicht angeboten werden 6 Punkte: wenn drei bis vier Parameter nicht angeboten werden 4 Punkte: wenn vier bis fünf Parameter nicht angeboten werden 2 Punkt: wenn fünf bis sechs Parameter nicht angeboten werden 0 Punkte: wenn sieben oder mehr Parameter nicht angeboten werden"
- quality30%
Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt) 10 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 8 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 6 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 2 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen"
- price40%
Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.
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"Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt); ausgenommen davon ist die einzuhaltene BG bei den ""orange"" markierten Paramatern" 10 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter 8 Punkte: wenn ein bis zwei Parameter nicht angeboten werden 6 Punkte: wenn drei bis vier Parameter nicht angeboten werden 4 Punkte: wenn vier bis fünf Parameter nicht angeboten werden 2 Punkt: wenn fünf bis sechs Parameter nicht angeboten werden 0 Punkte: wenn sieben oder mehr Parameter nicht angeboten werden"
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Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt) 10 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 8 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 6 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 2 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen"
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Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.
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"Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt); ausgenommen davon ist die einzuhaltene BG bei den ""orange"" markierten Paramatern" 10 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter 8 Punkte: wenn ein bis zwei Parameter nicht angeboten werden 6 Punkte: wenn drei bis vier Parameter nicht angeboten werden 4 Punkte: wenn vier bis fünf Parameter nicht angeboten werden 2 Punkt: wenn fünf bis sechs Parameter nicht angeboten werden 0 Punkte: wenn sieben oder mehr Parameter nicht angeboten werden"
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Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt) 10 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 8 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 6 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 2 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen"
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Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.
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"Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt); ausgenommen davon ist die einzuhaltene BG bei den ""orange"" markierten Paramatern" 10 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter 8 Punkte: wenn ein bis zwei Parameter nicht angeboten werden 6 Punkte: wenn drei bis vier Parameter nicht angeboten werden 4 Punkte: wenn vier bis fünf Parameter nicht angeboten werden 2 Punkt: wenn fünf bis sechs Parameter nicht angeboten werden 0 Punkte: wenn sieben oder mehr Parameter nicht angeboten werden"
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Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt) 10 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 8 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 6 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 2 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen"
Zeitplan
- 15. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung