Grundstück B34 im Hafen Brake für hafenaffine Ansiedlung
Was wird ausgeschrieben
Niedersachsen Ports stellt ein ca. 18 ha großes Grundstück im Boitwarder Groden nahe dem Niedersachsenkai im Hafen Brake zur Verfügung. Das Grundstück soll für hafenaffine Ansiedlungen genutzt werden, um den Umschlag über die Kaikante im Hafen Brake zu generieren. Die Vertragslaufzeit beträgt 10.800 Tage (ca. 29,5 Jahre).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Boitwarder Groden südlich des Gleisbogens nahe dem Niedersachsenkai ein Grundstück mit insgesamt ca. 18 ha belegen auf mehreren Flurstücken in der Gemarkung Brake und Golzwarden zur Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter, deren Produktion, deren Lagerung, deren Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B34 soll Umschlag über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden.
Niedersachsen Ports, die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen an der deutschen Nordseeküste, vergibt einen langfristigen Nutzungsvertrag für ein etwa 18 Hektar großes Grundstück im Hafen Brake (Landkreis Wesermarsch). Das Grundstück im Boitwarder Groden nahe dem Niedersachsenkai soll für hafenaffine Ansiedlungen genutzt werden — also für Unternehmen, die Güter über die Kaje umschlagen, lagern, produzieren oder transportieren. Mit der Ansiedlung soll der Warenumschlag über die Kaikante im Hafen Brake gesteigert werden. Der Vertrag läuft knapp 30 Jahre, was auf eine langfristige industrielle Nutzung als Hafen- oder Logistikfläche hindeutet. Bewerber müssen die allgemeinen Eignungsvoraussetzungen nach §§123 und 124 GWB erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §123 Abs. 1 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Eignung nach §124 Abs. 1 GWB (weitere Ausschlussgründe)
- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Hafenaffine Tätigkeit (Umschlag, Produktion, Lagerung, Transport oder Dienstleistungen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB §123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB §123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB §123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB §123 Abs. 1 Nr. 10 GWB §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB §124 Abs. 1 Nr. 5 GWB §124 Abs. 1 Nr. 6 GWB §124 Abs. 1 Nr. 7 GWB §124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
Aufteilung in Lose
1 Lot1. Auf dem Niedersachsen Ports als Eigentümerin zur Verfügung stehenden Grundstück B34, welches bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt wurde, sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter, deren Produktion, deren Lagerung, deren Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B34 soll Umschlag über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass ein sich unmittelbar an das Grundstück B34 anschließendes Grundstück mit einer Größe von 22.000 m² (Grundstück B34a) aktuell aufgrund einer Bewerbung aus einem vorhergehenden Vergabeverfahren reserviert ist. Soweit die aktuellen Verhandlungen zu dem Grundstück B34a nicht zu einem Vertragsabschluss führen sollten, behält sich Niedersachsen Ports vor, das Grundstück B34a in das hier gegenständliche Verfahren einzubeziehen und mit geeigneten Bewerbern auch über eine Ansiedlung auf dem Grundstück B34a zu verhandeln. Die Bieter haben Niedersachsen Ports im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags mitzuteilen, ob - vorbehaltlich der entsprechenden Verfügbarkeit und Entscheidung von Niedersachsen Ports zur Einbeziehung des Grundstücks in dieses Verfahren - eine Aufnahme von Verhandlungen auch über das Grundstück "B34a" gewünscht ist. 3. Folgende Mindestanforderungen werden an ein Ansiedlungsprojekt auf dem hier gegenständlichen Grundstück B34 gestellt: a) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Umschlaggüter produziert und/oder bearbeitet, abgefertigt und/oder gelagert und/oder b) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Dienstleistungen erbracht, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den Hafenbetrieb unterstützen (zusammen auch "hafenaffine Ansiedlung"). 4. Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für hafenaffine, gewerbliche Ansiedlungen auf dem Grundstück B34 mittels Abschluss eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages oder mehrerer Miet- oder Erbbaurechtsverträge (nachfolgend Grundstücksverträge) (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem hafenaffinen Nutzungszweck sowie im Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur Inbetriebnahme) durch.
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung