TED·365165-2026

Umbau der Wärmeversorgungsanlagen in der Grundschule Nenndorf

Niedersachsen
Winsen/Luhe, Germany·Veröffentlicht 28. Mai 2026
BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungÖffentliche VerwaltungBildungswesenHeizungstechnikSanierungOeffentliche VerwaltungTgaSchulbau
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juni 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Harburg schreibt die Erneuerung der Wärmeversorgungsanlagen für die Grundschule in Nenndorf aus. Der Auftrag umfasst die Installation von ca. 1.040 Metern Heizungsleitungen, 70 Heizkörpern sowie zwei Heizkreisen. Die Arbeiten finden im Rahmen des ersten Bauabschnitts während des Schuljahres 2026/2027 statt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Grundschule in 21224 Nenndorf (Rosengarten), Querweg 3 soll saniert, modernisiert und erweitert werden. Hierzu werden unter anderem im 1. Bauabschnitt die bestehenden Gebäudeteile von 1974 und 1980 während des Schuljahres 2026/2027 saniert.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Harburg modernisiert die Grundschule in Nenndorf und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Erneuerung der Heizungsanlage. Der Auftrag umfasst die Verlegung von über einem Kilometer Heizungsrohren sowie die Montage von 70 neuen Heizkörpern und die Einrichtung von zwei Heizkreisen. Die Arbeiten sind für das Schuljahr 2026/2027 geplant und finden in einem bestehenden Schulgebäude statt. Es handelt sich um ein klassisches Gewerk der technischen Gebäudeausrüstung für ein öffentliches Bildungsprojekt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Grundschule Nenndorf, Umbau - Wärmeversorgungsanlagen

Wärmeversorgungsanlagen: ca. 1.040 m Heizungsleitungen ca. 70 St. Heizkörper 2 St. Heizkreise

CPV 45331000Frist 29. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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