Fenster und Außentüren für denkmalgeschützte Grundschulsanierung
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Lützen vergibt im Rahmen der baulichen und energetischen Sanierung der Grundschule Lützen das Los 10.1 für Fenster und Außentüren. Das Auftragsvolumen umfasst den Abbruch von 126 Bestandsfenstern und 4 Außentüren sowie den Einbau von neuen denkmalgerechten Holz-Rundbogenfenstern. Die Maßnahme erfolgt im denkmalgeschützten ehemaligen Amtsgericht (Baujahr 1890) und soll den KfW-Energieeffizienzhausstandard Denkmal erreichen. Die Submission endet am 05.06.2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Stadt Lützen in Sachsen-Anhalt saniert die Grundschule Lützen und vergibt dafür das Gewerk Fenster und Außentüren (Los 10.1). Das ehemalige Amtsgericht aus dem Jahr 1890, das als Haus 2 in die Grundschule integriert wird, ist denkmalgeschützt und erfordert denkmalgerechte Holz-Rundbogenfenster. Die Arbeiten umfassen den Abbruch von 126 Fenstern und 4 Außentüren sowie den Einbau neuer denkmalgerechter Fenster. Ziel ist der KfW-Energieeffizienzhausstandard Denkmal. Bieter müssen Erfahrung mit der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude nachweisen und die Einhaltung der VOB/A-Vorgaben erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung mit der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude
- Nachweis der Fachkunde für Fenster- und Türenbau
- Eignung nach VOB/A nachzuweisen
- Einhaltung der Denkmalschutzauflagen
- Referenzen für vergleichbare öffentliche Bauvorhaben
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstöße gegen nationale Gesetze und Verordnungen auf den das Vergabeverfahren begründet ist. Die Anlage "Abschließende Liste-VOB" für dieses Verfahren ist anzuwenden.
Aufteilung in Lose
1 LotGrobmengen Los 10.1 Fenster und Außentüren Titel 1: Allgemeine Bauleistungen - 1 St Baustelleneinrichtung - 1 psch Werkplanung, Statischer und Wärmeschutztechnischer Nachweis - 160 m Fensterbänke außen Titel 2: Abbruch- und Rückbau Holzfenster aus Bestand - 126 St Abbruch Bestandsfenster in verschiedenen Größen u. Ausführungen - 4 St Abbruch Holz-Außentüren in verschiedenen Größen - 40 t Entsorgung gemäß AVV-Nummer Titel 3: Neubau Denkmalgerechter Holz-Rundbogenfenster - 46 St Rundbogenfenster EG - 41 St Rundbogenfenster OG - 3 St Instandsetzung Rundbogenfenster OG - 39 St Rundbogenfenster KG/DG - 6 St Rechteckfenster KG/DG - Titel 4: Neubau Denkmalgerechter Holz-Außentüren - 5 St Außentüren Titel 5: Stundenlohnarbeiten - Abfrage Stundenlohnsätze
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung