Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Ahrens Solartechnik GmbH & Co.KG

Auftragswert

€244k

Zuschlag am

3. Aug. 2026

TED·539972-2026

Dachdeckerarbeiten für die Grundschule Heeßen

Niedersachsen
Stadthagen, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenDachdeckerarbeitenSchulbauOeffentliche AusschreibungSanierungHandwerk
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Samtgemeinde Eilsen schreibt Dachdeckerarbeiten für die Sanierung und den Umbau der Grundschule Heeßen aus. Der Auftrag umfasst sämtliche Leistungen im Bereich der Dachdeckung und Dachabdichtung. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem einzigen Los.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Samtgemeinde Eilsen beabsichtigt den Umbau und die Sanierung der Grunschule Heeßen. Es werden Dachdeckerarbeiten ausgeschrieben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Samtgemeinde Eilsen plant die umfassende Sanierung und den Umbau der Grundschule Heeßen. Im Rahmen dieses Projekts werden nun spezialisierte Dachdeckerarbeiten ausgeschrieben, die unter anderem die Dachdeckung und Abdichtung des Schulgebäudes umfassen. Der Auftrag richtet sich an Fachbetriebe, die über entsprechende Kapazitäten für öffentliche Bauvorhaben verfügen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Grundschule Heeßen - Dachdeckerarbeiten

Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

CPV 45261210, 45261300, 45261410, 45443000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Ahrens Solartechnik GmbH & Co.KG · €244k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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