Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: HG Bau GmbH

Auftragswert

€158k

Zuschlag am

20. Juli 2026

TED·502865-2026

Trockenestricharbeiten für die Grundschule Evesen

Niedersachsen
Stadthagen, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenTrockenbauEstricharbeitenSchulbauOeffentliche AusschreibungBauleistungen
Auftragswert
~€80k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bückeburg schreibt Trockenestricharbeiten für den Umbau, Neubau und die Sanierung der Grundschule Evesen aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für bauliche Maßnahmen im Rahmen der Schulsanierung. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über das Zuschlagskriterium des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Für den Umbau, Neubau und Sanierungsmaßnahmen der Grundschule Evesen werden von der Stadt Bückeburg Trockenestricharbeiten ausgeschrieben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bückeburg führt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Grundschule Evesen durch und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Trockenestricharbeiten. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Ausführung der Estricharbeiten gemäß dem vorliegenden Leistungsverzeichnis. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, gewinnt das wirtschaftlichste Angebot. Es handelt sich um ein klassisches Bauprojekt im öffentlichen Bildungssektor, das sich an spezialisierte Handwerksbetriebe richtet.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Grundschule Evesen - Trockenestricharbeiten

Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

CPV 45262320, 45262321
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an HG Bau GmbH · €158k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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