Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und 5) für den Umbau der Grundschule Bortfeld
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Wendeburg schreibt Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und 5) im Rahmen des Umbaus der Grundschule Bortfeld aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI sowie besondere Leistungen. Ziel ist die bauliche Erweiterung und Umnutzung zur Etablierung einer Ganztagsgrundschule bis zum Schuljahr 2026/2027.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die verlässliche Grundschule Bortfeld verfügt derzeit über 6 Klassenräume. Je nach Jahrgangsstärke wurden bislang nur 4 bis 5 Räume benötigt, sodass ein Klassenraum als Aula genutzt wird und ggf. ein weiterer als Mehrzweckraum. Die Schulentwicklungsplanung zeigt allerdings einen Anstieg der Schülerzahlen, sodass ab dem Schuljahr 2026/2027 tatsächlich 6 Klassenräume benötigt werden. Die Aula sowie der Mehrzweckraum, welche insbesondere für eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung von Bedeutung sind, stünden damit nicht mehr zur Verfügung. Die derzeitige Schulkindbetreuung findet für 32 Kinder im Souterrain der Schule sowie in der angrenzenden Seniorentagesstätte statt. In der Seniorentagesstätte nehmen die Kinder das Mittagessen zu sich. Um den Schulstandort in Bortfeld qualitativ und quantitativ für die Errichtung einer Ganztagsgrundschule auszubauen sind An- und Umbaumaßnahmen sowie Umnutzungen der vorhandenen Räumlichkeiten erforderlich. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
Die Gemeinde Wendeburg plant den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bortfeld, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und den Betrieb als Ganztagsschule zu ermöglichen. Hierfür werden spezialisierte Ingenieurleistungen für die technische Gebäudeausrüstung gesucht, konkret für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen). Der Auftrag umfasst die vollständige Planung und Bauüberwachung über alle neun Leistungsphasen der HOAI. Interessierte Planungsbüros müssen ihre Eignung sowie die Einhaltung gesetzlicher Ausschlusskriterien nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien
- Benennung von Unterauftragnehmern bei deren Einsatz
- Erklärung zur Eignungsleihe bei Kapazitätsnutzung durch Dritte
- Nachweis der Bevollmächtigung bei Bewerbergemeinschaften
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16EU VOB/A Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen: 1.1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse 1.1.2 Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG/ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail- Adresse 1.1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE sind mit dem Teilnahmeantrag alle Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft zu benennen, a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.1.4 Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen. Der Unterauftragnehmer ist zu benennen. 1.1.5 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.1.6 Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen. Der Eignungsgeber ist zu benennen. 1.1.7 Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. 1.1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB 1.1.9 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB 1.1.10 Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDie verlässliche Grundschule Bortfeld verfügt derzeit über 6 Klassenräume. Je nach Jahrgangsstärke wurden bislang nur 4 bis 5 Räume benötigt, sodass ein Klassenraum als Aula genutzt wird und ggf. ein weiterer als Mehrzweckraum. Die Schulentwicklungsplanung zeigt allerdings einen Anstieg der Schülerzahlen, sodass ab dem Schuljahr 2026/2027 tatsächlich 6 Klassenräume benötigt werden. Die Aula sowie der Mehrzweckraum, welche insbesondere für eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung von Bedeutung sind, stünden damit nicht mehr zur Verfügung. Die derzeitige Schulkindbetreuung findet für 32 Kinder im Souterrain der Schule sowie in der angrenzenden Seniorentagesstätte statt. In der Seniorentagesstätte nehmen die Kinder das Mittagessen zu sich. Um den Schulstandort in Bortfeld qualitativ und quantitativ für die Errichtung einer Ganztagsgrundschule auszubauen sind An- und Umbaumaßnahmen sowie Umnutzungen der vorhandenen Räumlichkeiten erforderlich. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Honorar
- quality70%
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung