Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Rabe GmbH

Auftragswert

€35k

Zuschlag am

16. Juni 2026

TED·417194-2026

Bodenbelagsarbeiten für die Grundschule am Harrl (Phase 3)

Niedersachsen
Stadthagen, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenBodenbelagsarbeitenSchulbauOeffentliche AusschreibungBauleistungenSanierung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Schaumburg schreibt im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Grundschule am Harrl Bodenbelagsarbeiten aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für die Phase 3 des Bauprojekts. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Kriterium des Preises vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Bückeburg führt die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Grundschule am Harrl (Phase 3) durch. In diesem Zusammenhang werden Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bückeburg lässt im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Grundschule am Harrl neue Bodenbeläge verlegen. Dies ist der dritte Bauabschnitt des Projekts, bei dem Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben werden. Der Auftrag richtet sich an Fachbetriebe, die entsprechende Bodenbeläge professionell verlegen können. Die Vergabe erfolgt rein über den Preis, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält den Zuschlag.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Grundschule am Harrl - Bodenbelagsarbeiten (Phase 3)

Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

CPV 45432100, 45432130
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Rabe GmbH · €35k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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