Grundhafte Erneuerung der BAB A 57, Los 1: Straßen- und Tiefbauarbeiten
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Rheinland) vergibt die grundhafte Erneuerung der BAB A 57 zwischen der Anschlussstelle Alpen und der Anschlussstelle Kamp-Lintfort. Das Los 1 umfasst Straßen- und Tiefbauarbeiten sowie Instandsetzung an 11 Bauwerken. Die Leistungen beinhalten ca. 68.000 m³ Erdarbeiten, 124.100 m³ Asphaltdeckenaufbruch, 8.500 m Entwässerungsleitungen, rd. 173.200 m² Verfestigung sowie umfangreiche Asphaltierungsarbeiten (rd. 192.000 m² Tragschicht, 186.000 m² Binderschicht, 186.000 m² Deckschicht). Die Vertragslaufzeit beträgt 1.200 Tage (ca. 3,3 Jahre).
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Grundhafte Erneuerung der BAB A 57 zwischen der AS Alpen und der AS Kamp-Lintfort einschließlich Auststattung und Sanierungmaßnahmen an 11 Bauwerken.
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, vergibt den ersten Los einer grundhaften Erneuerung der Bundesautobahn A 57 zwischen den Anschlussstellen Alpen und Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen. Das ausgeschriebene Los 1 umfasst sämtliche Straßen- und Tiefbauarbeiten sowie die Instandsetzung von 11 Bauwerken entlang dieses Streckenabschnitts. Konkret sind Erdarbeiten, der Aufbruch und die Neuverlegung von Asphaltdecken, die Verlegung von Entwässerungsleitungen und die Herstellung von Verfestigungen auf einer Gesamtfläche von über 170.000 m² auszuführen. Die Bauzeit erstreckt sich über rund 3,3 Jahre. Bieter müssen Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Sozialversicherungspflichten, zur ordnungsgemäßen Steuerzahlung sowie zu den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorlegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Steuerzahlung
- Einhaltung der Regelungen nach § 21 AEntG, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 MiLoG, § 22 LkSG
- Nachweis zur Vermeidung von Schwarzarbeit gemäß § 124 Abs. 2 GWB
- Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 Lotca. 68.000 m3 Erdarbeiten, Abtrag ca. 124.100 m³ Fahrbahndeckenaufbruch Asphalt ca. 8.500 m Entwässerungs-Rohrleitungen diverser DN und Materialien verlegen ca. 173.200 m2 Verfestigung herstellen ca. 192.000 m2 Asphalttragschicht ca. 186.000 m2 Asphaltbinderschicht ca. 186.000 m2 Asphaltdeckschicht ca. 1.400 m2 Asphalttragdeckschicht ca. 4.150 m2 Betonfahrbahn (hier: Stellflächen)
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung