Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·324585-2026

Grunderneuerung der Autobahn A6 zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Anschlussstelle Wattenheim

Rheinland-Pfalz
Montabaur, Germany·Veröffentlicht 12. Mai 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauInfrastrukturAutobahnOeffentliche AuftraegeBauleistungen
Auftragswert
~€8.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die grundhafte Erneuerung der A6 zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Anschlussstelle Wattenheim aus. Das Projekt umfasst beide Fahrtrichtungen auf einem Streckenabschnitt von etwa 3,4 Kilometern. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bauleistungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Grundhafte Erneuerung AK Frankenthal - AS Wattenheim, beide Fahrtrichtungen, km 579,700 bis 583,100

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant eine umfassende Sanierung der Autobahn A6 in Rheinland-Pfalz. Dabei wird der Straßenbelag auf einem rund 3,4 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Anschlussstelle Wattenheim grundlegend erneuert, um die Verkehrssicherheit und Infrastruktur zu erhalten. Die Arbeiten betreffen beide Fahrtrichtungen und erfordern umfangreiche bautechnische Maßnahmen im laufenden Betrieb. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich spezialisierte Bauunternehmen direkt um den Auftrag bewerben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000BAB A6, Grunderneuerung AK Frankenthal-AS Wattenheim 2. BA FR Mannheim

BAB A6, Grunderneuerung AK Frankenthal-AS Wattenheim 2. BA FR Mannheim

CPV 45233110
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero