Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Elektrotechnik Gmünd GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·468677-2026

Grunderneuerung der Videoüberwachungsanlagen im Stadtgebiet Stuttgart

Baden-Württemberg
Stuttgart, Germany·Veröffentlicht 8. Juli 2026
IT-DienstleistungenBauleistungenVerkehrÖffentliche VerwaltungVideo UeberwachungElektroinstallationOeffentlicher NahverkehrSicherheitstechnikInfrastruktur
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG schreibt die Grunderneuerung der Videoüberwachungssysteme im Stuttgarter Stadtgebiet für das Jahr 2026 aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der Elektroinstallation. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich nach dem Preis bewertet.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Elektroinstallation

VergabeHero-Einschätzung

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG plant für das Jahr 2026 eine umfassende Erneuerung ihrer Videoüberwachungsanlagen im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart. Im Kern geht es dabei um die fachgerechte Elektroinstallation der neuen Sicherheitstechnik. Da die Vergabe über ein offenes Verfahren erfolgt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf den Auftrag bewerben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt dabei rein über den günstigsten Preis.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Grundernerung Videoüberwachung 2026 Stadtgebiet Stuttgart

Grunderneuerung Videoanlagen 2026 Stadtgebiet Stuttgart Die genaue Baubeschreibung entnehmen Sie bitte unseren kostenlos und barrierfrei zugänglichen Vergabeunterlagen unter www.tender24.de.

CPV 45311200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Elektrotechnik Gmünd GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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