Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: D.O.B.&völk GmbH

Auftragswert

€230k

Zuschlag am

22. Apr. 2026

TED·448754-2026

Lieferung eines Kommunalgeräteträgers mit Winterdienstausstattung

Bayern
Grünwald, Germany·Veröffentlicht 30. Juni 2026
Fahrzeuge und TransportKommunalbedarfÖffentliche VerwaltungKommunaltechnikFahrzeugbeschaffungWinterdienstOeffentliche VerwaltungBauhof
Auftragswert
€231k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Grünwald schreibt die Beschaffung eines Kommunalgeräteträgers inklusive Winterdienstausstattung für ihren Bauhof aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Lieferung eines Fahrzeugs. Der geschätzte Auftragswert beträgt 231.000 EUR.

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Lieferung Kommunalgeräteträger mit Winterdienstausstattung für den Bauhof Grünwald

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Grünwald sucht einen neuen Kommunalgeräteträger für ihren Bauhof, der speziell für den Winterdienst ausgerüstet sein muss. Bei einem Kommunalgeräteträger handelt es sich um ein multifunktionales Nutzfahrzeug, das im kommunalen Bereich für Aufgaben wie Schneeräumen, Streuen oder Grünpflege eingesetzt wird. Der Auftrag umfasst die Lieferung des Fahrzeugs inklusive der notwendigen Anbaugeräte für den Wintereinsatz. Die Entscheidung für den Anbieter erfolgt zu 70 Prozent über den Preis, während die Qualität der Wartung und die Lieferzeit mit 20 beziehungsweise 10 Prozent in die Bewertung einfließen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Geräteträger Bauhof
€231k

Lieferung Kommunalgeräteträger mit Winterdienstausstattung für den Bauhof Grünwald

CPV 34143000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Preis

    70%
  • quality

    Wartung

    20%
  • quality

    Lieferzeit

    10%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Apr. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an D.O.B.&völk GmbH · €230k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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