Grünpflegeleistungen für Verkehrsgrünflächen in Erfurt (4 Gebietslose)
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt Grünpflegeleistungen für Verkehrsgrünflächen aus. Der Auftrag umfasst Rasen-, Landschaftsrasen- und Gehölzpflege und ist in 4 Gebietslose aufgeteilt: Verkehrsgrün Süd, Güterverkehrszentrum, Verkehrsgrün Nord und Binderleben-Marbach-Schmira. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (2026/2027).
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Grünpflegeleistungen (Rasen-, Landschaftsrasen- und Gehölzpflege aufgeteilt in 4 Gebietslose: Los 1 Verlehrsgrün Süd Los 2 Güterverkehrszentrum Los 3 Verkehrsgrün Nord Los 4 Binderleben - Marbach - Schmira Die Pflege erfolgt über 2 Jahre (2026/2027).
Die Landeshauptstadt Erfurt vergibt die Pflege von Grünflächen entlang von Verkehrswegen (sogenanntes Verkehrsgrün) an vier verschiedenen Standorten im Stadtgebiet. Die Leistung umfasst Rasenpflege, Landschaftsrasenpflege und Gehölzpflege — also das Mähen, Trimmen und die Pflege von Bäumen und Sträuchern entlang von Straßen und Wegen. Der Auftrag ist in vier Gebietslose unterteilt, sodass verschiedene Dienstleister für unterschiedliche Stadtteile zuständig sein können. Der Vertrag läuft über zwei Jahre (2026 und 2027). Bieter müssen nachweisen, dass sie vergleichbare kommunale Grünpflegeaufträge bereits durchgeführt haben und die erforderlichen Geräte und das Personal dafür haben.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis vergleichbarer Grünpflege-Leistungen (Referenzen)
- Eignung nach VOB/A bzw. VgV nachweisen
- Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB (keine Verurteilungen wegen Betrug, Bestechung, Geldwäsche etc.)
- Keine Insolvenzverfahren oder Zahlungsunfähigkeit
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)
- Eigenerklärung zur Umsetzung der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014
- Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Geräte, Personal)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
4 LoteGrünpflegeleistungen (Rasen-, Landschaftsrasen- und Gehölzpflege) Los 1 Verkehrsgrün Süd
Grünpflegeleistungen (Rasen-, Landschaftsrasen- und Gehölzpflege) Los 2 Verkehrsgrün Güterverkehrszentrum
Grünpflegeleistungen (Rasen-, Landschaftsrasen- und Gehölzpflege) Los 3 Verlehrsgrün Nord
Grünpflegeleistungen (Rasen-, Landschaftsrasen- und Gehölzpflege) Los 4 Verlehrsgrün Marbach-Schmira
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung